AHV-Zweigstelle Schübelbach geschlossen
Seit 1. Januar 2026 gilt das revidierte AHV/IV-Gesetz. Die Gemeinde Schübelbach hat beschlossen, ihre AHV-Zweigstelle per 31. Dezember 2025 zu schliessen.

Wie die Gemeinde Schübelbach mitteilt, ist seit 1. Januar 2026 das totalrevidierte Einführungsgesetz über die AHV/IV in Kraft, womit die AHV-Zweigstellen der Gemeinden innert dreijähriger Frist aufgehoben werden sollen. Der Gemeinderat hat beschlossen, seine Zweigstelle per 31. Dezember 2025 zu schliessen.
Gemäss bisherigem Einführungsgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und über die Invalidenversicherung (IV) haben die Gemeinden im Kanton Schwyz eine Zweigstelle der Ausgleichskasse zu führen.
Mit der Totalrevision des Einführungsgesetzes über die AHV/IV, die per 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, werden die bisherige Ausgleichskasse, die IV-Stelle sowie die Familienausgleichskasse in der Sozialversicherungsanstalt Kanton Schwyz (SVA Schwyz) zusammengeführt.
Änderungen betreffen auch Gemeinde Schübelbach
Die Gemeinden können ihre AHV-Zweigstelle noch maximal drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterführen, bevor sie aufgehoben werden. Weil die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Schübelbach im Laufe der Zeit immer weniger kontaktiert wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, seine AHV-Zweigstelle per 31. Dezember 2025 zu schliessen.










