AHV-Zweigstelle Wangen bleibt bis Ende 2028 bestehen
Der Gemeinderat Wangen sichert die lokale AHV-Beratung für die Bevölkerung bis Ende 2028, bevor die Zweigstelle aufgrund eines neuen Gesetzes geschlossen wird.

Wie die Gemeinde Wangen SZ informiert, ist seit 1. Januar 2026 das totalrevidierte Einführungsgesetz über die AHV/IV in Kraft, womit die AHV-Zweigstellen der Gemeinden innert dreijähriger Frist aufgehoben werden sollen. Der Gemeinderat Wangen hat beschlossen seine Zweigstelle per 31. Dezember 2028 zu schliessen.
Mit der Totalrevision des Einführungsgesetzes über die AHV/IV, die per 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, werden die bisherige Ausgleichskasse, die IV-Stelle sowie die Familienausgleichskasse in der Sozialversicherungsanstalt Kanton Schwyz (SVA Schwyz) zusammengeführt.
Die Gemeinden können ihre AHV-Zweigstelle noch maximal drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterführen. Dem Gemeinderat Wangen und der Verwaltung ist es ein grosses Anliegen, diese Dienstleistung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und haben daher beschlossen die AHV-Zweigstelle bis Ende 2028 weiterzuführen.










