AHV

AHV-Zweigstelle wird zum Jahresende geschlossen

Gemeinde Schwyz
Gemeinde Schwyz

Schwyz,

Per 31. Dezember 2025 schliesst die Gemeinde Schwyz ihre AHV-Zweigstelle. Ab 2026 werden alle Anliegen direkt bei der SVA Schwyz bearbeitet.

Im Zentrum der Gemeinde Schwyz. - --
Im Zentrum der Gemeinde Schwyz. - -- - Nau.ch / Simone Imhof

Per 1. Januar 2026 tritt das totalrevidierte Einführungsgesetz über die AHV/IV in Kraft, berichtet die Gemeinde Schwyz. Damit sollen die AHV-Zweigstellen der Gemeinden innert dreijähriger Frist aufgehoben werden.

Die Gemeinde Schwyz hat beschlossen, ihre Zweigstelle per 31. Dezember 2025 zu schliessen. Gemäss geltendem Einführungsgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und über die Invalidenversicherung (IV) haben die Gemeinden im Kanton Schwyz eine Zweigstelle der Ausgleichskasse zu führen.

Mit der Totalrevision des Einführungsgesetzes über die AHV/IV, die per 1. Januar 2026 in Kraft tritt, werden die bisherige Ausgleichskasse, die IV-Stelle sowie die Familienausgleichskasse in der Sozialversicherungsanstalt Kanton Schwyz (SVA Schwyz) zusammengeführt.

Änderungen betreffen auch Gemeinde Schwyz

Die Gemeinden können ihre AHV-Zweigstelle noch maximal drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterführen, bevor sie aufgehoben werden. Damit besteht ausreichend Zeit, die Strukturen und internen Abläufe an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Die Gemeinde Schwyz verzeichnet wenige Kontakte an ihrer AHV-Zweigstelle, wohl auch, weil die kantonale Ausgleichskasse direkt am Hauptort ansässig ist.

Aus diesem Grund hat die Gemeinde Schwyz beschlossen, ihre AHV-Zweigstelle per 31. Dezember 2025 aufzuheben. Sämtliche Informationen, Auskünfte und Anliegen können somit ab dem Jahr 2026 direkt bei der SVA Schwyz bezogen und geklärt werden.

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