Wie die Gemeinde Urdorf mitteilt, besteht im Kanton Zürich eine Inventarpflicht für gebäudebrütende Vogelarten. Dieses Inventar wird 2023 in Urdorf erstellt.
Die Gemeindeverwaltung Urdorf im Bezirk Dietikon.
Die Gemeindeverwaltung Urdorf im Bezirk Dietikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Typische Gebäudebrüter wie Segler und Schwalben brüten fast ausschliesslich an Gebäuden und sind deshalb auf entsprechende Nistmöglichkeiten angewiesen.

Aufgrund ihrer Nistplatztreue tun sie sich schwer im Finden neuer Nistplätze.

Wird ein älteres Gebäude abgebrochen oder Einflugöffnungen bei Sanierungen verschlossen, hat dies negative Konsequenzen für die Vögel.

Oftmals ist dabei nicht böser Wille, sondern Unwissenheit im Spiel.

Die Erfassung wird zum Schutz der Vögel durchgeführt

Gerade der Mauersegler ist am Brutplatz so heimlich, dass die Brutplätze oft nicht bekannt sind.

Zum Schutz der gebäudebrütenden Vogelarten erstellt die Gemeinde Urdorf ein Inventar, welches die Brutstandorte aufzeigt.

Dazu wurde das Büro Versaplan mit der Erfassung und Kartierung der Brutstandorte sowie der Erarbeitung eines Inventars beauftragt.

Diese Arbeiten finden durch die Mitarbeitenden von Versaplan von Juni bis Juli vor allem in den Morgen- und Abendstunden in der ganzen Gemeinde statt.

Es werden nur naturgeschützte Arten erfasst

Erfasst werden die typischen und standorttreuen Gebäudebrüter-Arten wie Schwalben, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Turmfalke, Schleiereule oder auch Fledermäuse.

Nicht berücksichtigt werden häufige und ungefährdete Arten wie etwa Tauben oder Haussperlinge.

Der Natur- und Vogelschutzverein Urdorf (NVU) ist in die Erarbeitung des Inventars involviert und unterstützt die Arbeiten. Das Inventar sollte bis Ende Jahr vorliegen.

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