Öffentliche Grillstellen sind bereit für die Sommersaison
Fünf öffentliche Grillstellen laden in Urdorf zum Grillieren ein – neu auch mit Feuerring am Höhenweg dank einer Jubiläumsaktion der Raiffeisenbanken.

Auf dem Gemeindegebiet von Urdorf sind die fünf öffentlichen Grillstellen bereit für die neue Grillsaison, berichtet die Gemeinde Urdorf. Durch die Jubiläumsaktion «125 Jahre Raiffeisenbanken in der Schweiz» wird bis voraussichtlich zu den Sommerferien die Grillstelle entlang des Höhenwegs aufgewertet und mit einem Feuerring versehen.
In Urdorf gibt es vier gemeindeeigene Grillstellen, nämlich Höhenweg 1 und 2, Gugelweg und Tyslimatt. Zudem liegt die überdachte Grillstelle Rondell Honeret, im Besitz des Kantons, in Urdorf. Letztere kann über die Raumreservation der Gemeinde Urdorf online reserviert werden.
Im Rahmen der budgetierten Jubiläumsaktion (125 Jahre Raiffeisenbanken in der Schweiz) hat der Verwaltungsrat die Grillstelle «Höhenweg 1» auserkoren und mitgeteilt, die Gemeinde bei der Erneuerung der Grillstelle zu unterstützen. Entsprechend erhält die Feuerstelle einen Raiffeisen-Feuerring und einen Betrag für weitere Erneuerungselemente, insbesondere in Form von Sitzgelegenheiten.
Grillstellen mit Aussicht
Neben der Gemeinde Urdorf dürfen zusätzlich die Limmattaler Gemeinden Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Weiningen und Schlieren eine ihrer Grillstellen mit einem Raiffeisen-Feuerring ausstatten und erneuern. Von der Grillstelle «Höhenweg 1» lässt sich die Aussicht auf Urdorf und das Limmattal zusammen mit einer Bratwurst und weiteren grillierten Leckereien herrlich geniessen.
Die öffentlichen Grillstellen verfügen je über eine installierte Feuerstelle mit grossen Steinen, Sitzbänken und sind neu auch gekennzeichnet als offizielle Grillstelle. Die Grillstelle im Tyslimatt verfügt über einen Panzergrill.
Durch die Mitarbeitenden des Werkhofs wird bei drei Grillstellen (Höhenweg 1 und 2 sowie Tyslimatt) sporadisch Holz zum Anfeuern in den Boxen bereit gelegt – aber es gilt: «es hät solangs hät».
Grillieren erlaubt – aber nur mit Rücksicht und Regeln
Die Nutzung der Grillstellen ist auch mit Regeln verbunden: Feuer ganz löschen, Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr respektieren, Abfall mitnehmen und nicht liegenlassen sowie die Natur und ihre Pflanzen und Tiere schützen.
«Wilde» Grillstellen dürfen nicht erstellt oder genutzt werden. Im Sinn der Prävention von Waldbrand müssen diese jeweils entfernt werden.