Wie der Kanton Schaffhausen berichtet, empfiehlt der Regierungsrat, am 18. Juni 2023 ein «Ja» zum Klimaschutzgesetz in die Urne zu legen.
Stadt Schaffhausen
Die Stadt Schaffhausen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Klimaschutzgesetz ist der indirekte Gegenentwurf zur Gletscherinitiative, die bei einem positiven Entscheid am 18. Juni 2023 zurückgezogen wird.

Das Gesetz ist als Rahmengesetz ausgestaltet und beinhaltet in erster Linie die gesetzliche Verankerung des Netto-Null-Ziels bis 2050.

Zusätzliche Massnahmen werden mit dem neuen CO2-Gesetz folgen, das zeitgleich mit dem Klimaschutzgesetz Anfang 2025 in Kraft treten soll.

Klimaschutzgesetz als gemeinsame Verpflichtung von Bund und Kantonen

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Auswirkungen des Klimawandels auch im Kanton Schaffhausen zu spüren sind.

Trockenheit, Hitzebelastungen in Wohngebieten oder Überschwemmungen sind nur einige Beispiele, die den Bund und Kanton in Zukunft zunehmend beschäftigen werden.

Mit dem Klimaschutzgesetz werden Bund und Kantone verpflichtet, Massnahmen zum Schutz von Natur und Mensch gegen die Folgen des Klimawandels zu ergreifen.

Ziel ist Netto-Null im 2050

Eine Anpassung an den Klimawandel alleine ist jedoch nicht ausreichend. Wichtig ist neben der Symptom- auch die Ursachenbekämpfung.

Das heisst, der menschengemachte Ausstoss von CO2 und weiteren klimaschädlichen Gasen muss dringend reduziert und bis 2050 auf Netto-Null gesenkt werden.

Genau dieses Ziel wird mit dem Klimaschutzgesetz verankert.

Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens 2017 haben sich neben der Schweiz die Mehrheit der Staaten dem gleichen Ziel verpflichtet.

Der Kanton Schaffhausen profitiert vom Energieförderprogramm

Die für die Erreichung dieses Ziels nötigen Massnahmen werden durch das Klimaschutzgesetz unterstützt.

Der Kanton Schaffhausen erhält während zehn Jahren zusätzlich jährlich zwei Millionen Franken für das Energieförderprogramm.

Diese Bundesgelder stehen insbesondere für den Ersatz von reinen Elektro-, Öl- und Gasheizungen und für Energieeffizienzmassnahmen zur Verfügung.

Ebenfalls mit dem Klimaschutzgesetz stehen dem Kanton Schaffhausen anteilmässig während sechs Jahren Fördermittel von rund zwei Millionen Franken pro Jahr zur Förderung klimafreundlicher Innovationen in Unternehmen zur Verfügung.

Die Nutzung eigener Energieressourcen mindert die Schweizer Auslandabhängigkeit

Aus dem Kanton Schaffhausen fliessen jährlich rund 150 Millionen Franken für den Import von fossilen Energieträgern ins Ausland, oftmals in politisch instabile Regionen.

Durch den zunehmenden Einsatz erneuerbarer Technologien verbleibt ein Grossteil der Wertschöpfung in der Region oder zumindest im Inland, der Geldabfluss ins Ausland wird vermindert.

Mit der Nutzung eigener Energieressourcen verringert die Schweiz ihre hohe Auslandabhängigkeit und ist gegenüber Preisschwankungen auf dem Weltmarkt besser geschützt.

Die Regierung empfiehlt ein «Ja» zum Klimaschutzgesetz

Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die damit verbundenen Fördermittel verschaffen Unternehmen einen Marktvorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz.

Das Schaffhauser Gewerbe profitiert langfristig von den Aufträgen und kann Arbeitsplätze sichern oder neue schaffen.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat im Einklang mit allen anderen Kantonsregierungen, am 18. Juni 2023 ein «Ja» zum Klimaschutzgesetz in die Urne zu legen.

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