Bürger aus Goldach, die mit der Rente oder dem Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können, haben einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Die Dorfmitte der Gemeinde Goldach.
Die Dorfmitte der Gemeinde Goldach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dann, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Sozialhilfe.

Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Weiter Informationen zum Online-Rechner «Ergänzungsleistungen», mit dem eine provisorische Schätzung vorgenommen werden kann und zu den Anmeldeformularen sind auf der Internetseite der Gemeinde erhältlich.

Interessierte Personen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen

Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, die einen Anspruch auf eine Rente der AHV, eine Rente der IV oder nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten. Personen, mit einem Vermögen von weniger als 100'000 Franken haben ebenfalls Anspruch. Für Ehepaare liegt diese Eintrittsschwelle bei 200'000 Franken, für Kinder bei 50'000 Franken. Der Wert von selbstbewohnten Liegenschaften wird nicht berücksichtigt.

Berechtigte Personen sind, die in der Schweiz ihren Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und die Bürger der Schweiz oder der EU/EFTA sind. EL können auch Ausländer erhalten, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Bürger von Länder, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat gilt eine Frist von fünf Jahren.

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