Wie die Gemeinde Rapperswil-Jona mitteilt, ist die Änderung des Netto-Null-Ziels im Klimaartikel auf das Jahr 2050 (statt 2040) rechtskräftig.
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Das Bundesgericht weist die Abstimmungsbeschwerde betreffend Klimaartikel (Urnenabstimmung vom 25. Oktober 2020 über den 4. Nachtrag zur Gemeindeordnung) von Pablo Blöchlinger und Hanspeter Raetzo ab.

Die Bürgerschaft stimmte an der Bürgerversammlung vom 6. Juni 2019 einem Antrag in der allgemeinen Umfrage zu, wonach sich die Stadt zu den Pariser Klimazielen bekennen und das Ziel, den Treibhausgasausstoss bis spätestens im Jahr 2040 auf Netto-Null zu reduzieren, erreichen soll.

Der Stadtrat hat sich in einem fachlich begleiteten Gesetzgebungsprozess mit dem Anliegen auseinandergesetzt. Dabei kam er zum Schluss, dass das Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen bis 2050 und nicht bis 2040 realistisch ist. Deshalb beantragte er der Bürgerschaft in Abweichung der ursprünglichen Formulierung des Klimaartikels ein Netto-Null-Ziel bis ins Jahr 2050.

Coronabedingt sagte er die Bürgerversammlung vom September 2020 ab und verwies das Geschäft an die Urne. Die Stimmbevölkerung stimmte dem Klimaartikel mit 72,3 Prozent zu.

Abstimmungsergebnis rechtskräftig nach Beschwerde-Abweisung durch Bundesgericht

Die Beschwerdeführer rügten die inhaltliche Abweichung bezüglich Netto-Null-Ziel in der Abstimmungsvorlage sowie den Verweis des Geschäfts an die Urne.

Bereits das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde aus formellen Gründen ab, ohne eine inhaltliche Überprüfung der erhobenen Rüge vorzunehmen. Die Beschwerdeführer reichten ihre Beschwerde nach Ablauf der vierzehntägigen Beschwerdefrist seit Bekanntwerden der Beschwerdegründe ein und verwirkten dadurch ihr Recht auf Anfechtung.

Auch aus Sicht des Bundesgerichtes erweist sich die Beschwerde als unbegründet und wurde abgewiesen. Damit ist das Abstimmungsergebnis rechtskräftig. Der Stadtrat wird den Nachtrag dem Amt für Gemeinden zur Genehmigung unterbreiten und anschliessend in die Gemeindeordnung aufnehmen.

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