Wohnen, Wege, Zentren: Ortsplanung erneut überarbeitet
Nach der Mitwirkung hat Rüti ZH die Bau- und Zonenordnung sowie den Verkehrsrichtplan überarbeitet. Im März 2026 entscheidet die Gemeindeversammlung darüber.

Wie die Gemeinde Rüti ZH mitteilt, hat die Rütner Bevölkerung Anfang Jahr zur Bau- und Zonenordnung sowie zum Verkehrsrichtplan Stellung genommen. Aufgrund der Rückmeldungen hat die Gemeinde Rüti diese beiden Instrumente der Ortsplanungsrevision nochmals überarbeitet.
Einen Drittel der Anliegen hat sie teils oder ganz umgesetzt. Bei einem Drittel der Anliegen hält die Gemeinde an ihren Plänen fest. Auf ein Drittel konnte sie aus übergeordneten Regelungen nicht umsetzen. Im März 2026 wird die Gemeindeversammlung darüber abstimmen.
Rüti führt zurzeit eine Revision seiner Ortsplanung durch. In den letzten zwei Jahren hat die Gemeinde zwei konkrete Planungsinstrumente überarbeitet: die Bau- und Zonenordnung sowie den kommunalen Verkehrsrichtplan.
Rund 80 Stellungnahmen eingegangen
Anfang 2025 wurden beide Instrumente öffentlich aufgelegt. Die Rütner Bevölkerung hat über eine elektronische Mitwirkungsplattform sowie auf schriftlichem Weg rund 80 Stellungnahmen und Anträge eingereicht.
Die Gemeinde hat diese Anliegen in den letzten Monaten sorgfältig geprüft und – wo es möglich und sinnvoll war – in die Planung einfliessen lassen. Über ein Drittel der Anliegen wurde ganz oder teilweise umgesetzt.
Bei rund einem weiteren Drittel hielt die Gemeinde – gestützt auf die Strategie- und Entwicklungspläne der Gemeinde – an ihren Plänen fest. Beim restlichen Drittel konnten die Einwendungen aus übergeordneten Gründen nicht berücksichtigt werden, etwa weil sie im Widerspruch zu kantonalen Grundlagen stehen.
Mit verschiedenen Einwenderinnen und Einwendern hat die Gemeinde Rüti persönliche Gespräche geführt, um den Sachverhalt zu klären und zu präzisieren.
Änderungen bei klimaangepasster Siedlungsentwicklung
In der überarbeiteten Bau- und Zonenordnung, die an die Strategie «Rüti leben Rüti gestalten» und an die kantonalen Vorgaben angepasst wurde, geht es unter anderem um eine Verdichtung im Ortszentrum und entlang der Buslinien. Um das Bauen im Bestand zu fördern, werden zudem in geeigneten Gebieten Sonderbauvorschriften eingeführt.
Die grösste Änderung im Zuge der öffentlichen Auflage betritt die klimaangepasste Siedlungsentwicklung. Einem Sammelantrag wurde dort grossmehrheitlich stattgegeben.
So wird die Gemeinde auf die Einführung neuer Gestaltungsvorgaben für die Umgebung, die Vorgärten und die Dachbegrünung sowie auf die Einführung einer Grünflächenziffer verzichten. Grund dafür ist, dass diese Punkte sinngemäss bereits im Jahr 2024 überarbeiteten kantonalen Bau- und Planungsgesetz abgedeckt sind.
Auszonung im Niggital vorerst sistiert
Als weitere Anpassung wird die Bebaubarkeit von Erholungszonen eingeschränkt. Zudem kommt die Gemeinde den Anwohnerinnen und Anwohnern im Gebiet Unterwies-, Alpenblick- und Seefeldstrasse entgegen und verzichtet auf die geplante Aufzonung in eine viergeschossige Wohnzone in diesem Gebiet.
Vorerst nicht berücksichtigt wird hingegen der Wunsch der Bevölkerung nach einer Auszonung im Niggital. Diese wird erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, wenn im Gegenzug Gewerbegebiet im Bereich Waldau/Hofacher für neue Arbeitsplätze eingezont werden kann.
Preisgünstigen Wohnraum gezielt über Projekte fördern
Rückmeldungen zum Joweid-Areal wurden teilweise berücksichtigt, etwa punkto Ausnützungsziffer oder Erschliessung. Weitere Punkte werden dann im Gestaltungsplanverfahren konkretisiert.
Das Anliegen, in sämtlichen Wohnzonen preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, wurde vielfach geäussert. Für eine solche generelle Forderung besteht jedoch keine Rechtsgrundlage.
Die Gemeinde Rüti hält es deshalb für effizienter, preisgünstigen Wohnraum gezielt mit Projekten und Kooperationen mit Genossenschaften zu fördern, wie kürzlich im Wohn- und Kindergartenprojekt «Drei Eichen» geschehen.
Verkehrsrichtplan: Erweiterung des Velorings in Richtung Süden
Der Verkehrsrichtplan verfolgt derweil das Ziel, den Anteil des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs zu steigern. Berücksichtigt wurden hier unter anderem Anliegen, die den Spielraum beim geplanten Fussweg entlang der Jona betreffen sowie diverse kleinere Fuss- und Velowege.
Nach einem Austausch mit der Lokalpolitik hat die Gemeinde zudem beschlossen, den «Veloring» weg von der Breitenhofstrasse in Richtung der verkehrsberuhigten Strassen im Süden der Gemeinde zu erweitern und damit gleichzeitig die Schulanlage Widacher/Lindenberg zu erschliessen.






