Unterflurcontainer sorgen ab 2026 für saubere Sammelplätze

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Rapperswil-Jona,

Die Gemeinde Eschenbach SG führt schrittweise Unterflurcontainer ein. Ziel ist eine saubere, effiziente Entsorgung ohne Kehrichtsäcke am Strassenrand.

Das Gemeindehaus in Eschenbach (SG).
Das Gemeindehaus in Eschenbach (SG). - Nau.ch / Kilian Marti

Wie die Gemeinde Eschenbach SG berichtet, hat die Umweltkommission in den letzten Jahren ein Konzept zur Einführung von Unterflurcontainern (UFC) für die Entsorgung von Schwarzkehricht sowie Glas und Alu/Weissblech bei den bestehenden Sammelstellen erarbeitet.

Mit einer umsetzbaren, sozial und wirtschaftlich verträglichen Lösung sollen langfristig die losen Kehrichtsäcke am Strassenrand im gesamten Gemeindegebiet verschwinden und die Umstellung auf zentrale UFC erfolgen.

Der Gemeinderat hat dieses Konzept im August 2025 genehmigt und den Kredit für die Umsetzung der ersten Phase im Investitionsbudget 2026 berücksichtigt.

Die Vorteile der UFC liegen auf der Hand

Das grosse Volumen der Tiefensysteme sorgt für zeitsparende Entleerung. Die Behälter sind rostfrei und tragen zu einem attraktiveren Ortsbild bei.

Der «Kehrichtraum» im Mehrfamilienhaus kann sinnvoll genutzt werden. Hauswarte oder andere Personen müssen keine Container bereitstellen und versorgen.

Die Bevölkerung hat 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche Zugang zur Entsorgungsstelle und muss sich nicht an einen festgelegten Abfuhrplan halten.

Für Mitarbeitende der Entsorgungsunternehmen verbessern sich die Arbeitsbedingungen, da die Entleerung der UFC vollständig maschinell erfolgt und das Heben schwerer Säcke entfällt.

Etappenweise Umsetzung geplant

Pro UFC mit einem Volumen von fünf Kubikmeter können bei wöchentlicher Leerung circa 90 Haushaltungen (180 Personen) angeschlossen werden. Bezogen auf die Politische Gemeinde Eschenbach mit aufgerundet 11'000 Einwohnern entspräche dies bei flächendeckender Einführung einem Bedarf von rund 60 Stück.

Daraus resultieren Kosten von rund zwei Millionen Franken, wobei eine mehrjährige Realisierungsdauer vorgesehen ist und der Ausbau etappenweise erfolgt. Der ausgewiesene UFC-Bedarf ist eine theoretische Berechnung. Der effektive Bedarf kann abweichen.

Die Umsetzung in den einzelnen Quartieren soll etappenweise und bedarfsorientiert erfolgen. Die zentralen Sammelstellen sind ebenfalls mit UFC für möglichst viele Abfall-Fraktionen auszurüsten.

Gemeindeeigene Flächen bevorzugt

Die Kosten­einsparungen durch eine zeitlich effizientere Sammlung werden nicht sofort eintreten, sondern erst dann, wenn eine gewisse Anzahl UFC in einem Gemeindegebiet auch eine Neuorganisation der gesamten Sammeltour möglich machen.

Wo möglich sollten für die Erstellung von UFC gemeindeeigene Grundstücke genutzt werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, müsste auf private Grundstücke ausgewichen werden.

Die Sicherung von UFC-Standorten auf privaten Grundstücken sollte mittels Grunddienstbarkeit erfolgen. Für die Abgeltung der belasteten Grundeigentümer ist eine durch den Gemeinderat festzulegende Pauschale auszurichten.

Phase 1 – Sammelplätze in den Aussengegenden

In einer ersten Phase sollen alle Sammelstellen in den Aussengebieten der Gemeinde Eschenbach mit vollversenkten UFC ausgestattet werden. Zu den UFC für Glas, Alu/Weissblech kommt jeweils ein UFC für Schwarzkehricht hinzu.

In den Aussengebieten würde dies teilweise ausreichen, um Dorf und Weiler abzudecken. Diese Zentralisierung bringt Erleichterungen, da die Touren gekürzt und vereinfacht werden.

Folgende Sammelplätze werden in dieser Phase umgerüstet: Egligen, Goldingen Dorf, Hintergoldingen Mehrzweckgebäude und Schutt, Bürg, Lütschbach sowie Eschenbach Dorftreff.

Der Sammelplatz am Dorftreff wird koordiniert mit dem neuen Bushof umgesetzt und deshalb vorgezogen. Zusätzlich sollen in den Weilern Rüeterswil und Diemberg einzelne UFC für Kehricht realisiert werden. Die Umsetzung der Phase 1 erfolgt in den Jahren 2026–2028.

Phase 2 – Ermenswil und Neuhaus

Die zweite Phase umfasst die komplexere Planung und Umsetzung von UFC in den Dörfern Ermenswil und Neuhaus. In beiden Dörfern sind grössere Sondernutzungspläne in Arbeit.

Diese Planungen bilden eine gute Ausgangslage, um einzelne UFC einzuplanen. Auch dort werden die bestehenden Sammelplätze umgerüstet und mit fünf UFC versehen.

Insgesamt sollen in den Jahren 2029 bis 2031 zwei Sammelplätze und sechs zusätzliche UFC für Kehricht gebaut werden. Für die Umsetzung könnten private Flächen notwendig werden. Abklärungen und Verhandlungen werden zu gegebener Zeit aufgenommen.

Phase 3 und Phase 4

In St. Gallenkappel sind zehn UFC für Schwarzkehricht ausreichend. Die Sammelstelle bei der alten Post wurde vor einigen Jahren umgerüstet, soll jedoch mit einem UFC für Kehricht ergänzt werden. Phase drei wird zwischen 2032 und 2034 umgesetzt.

Der grösste Brocken folgt in Phase 4: Eschenbach hat rund 2000 Haushaltungen, über ein Drittel aller Haushaltungen im Gemeindegebiet. Für deren Abdeckung sind mindestens 20 UFC nötig.

An einigen Standorten könnten zwei UFC nebeneinander erstellt werden, was die Kosten für den Tiefbau und den Landbedarf senkt. Die Umsetzung dieser Phase ist für die Jahre 2035–2039 vorgesehen.

In Walde besteht eine saubere Lösung mit einem zentralen Containerunterstand. Da der Unterstand noch relativ neu ist, soll er frühestens in der vierten Phase durch UFC ersetzt werden. Eine mögliche Umnutzung des Unterstands wird zu gegebener Zeit geprüft.

Grundgebühr bleibt stabil

Im Ortsteil Oberholz wird die Kehrichtabfuhr durch die Gemeinde Wald ZH organisiert. Die Gemeinde Wald ZH plant keine flächendeckende Einführung von UFC. Zudem wurde 2024 ein neuer Containerunterstand gebaut.

Das Oberholz wurde daher in der Umsetzungsplanung bewusst ausgeklammert. Ein künftiger Ersatz des neuen Unterstands sollte mit einem Unterflursystem erfolgen. Zeitlich ist dies noch nicht absehbar.

Bei der Finanzierung ist zu beachten, dass es sich bei der Abfallbeseitigung um eine Spezialfinanzierung handelt, die nicht über den Steuerhaushalt erfolgt. Die Investitionen werden erst nach Inbetriebnahme der jeweiligen UFC erfolgsrelevant, wenn sie nach und nach abgeschrieben werden.

Per 31. Dezember 2024 beträgt die Reserve in der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung 543'547,44 Franken. Gemäss Berechnung der Abschreibungen wird diese Reserve über die nächsten 15 Jahre ausreichen. Sofern sich die übrigen Kosten der Abfallbeseitigung nicht stark verändern, wird eine Erhöhung der Grundgebühr in den nächsten Jahren kein Thema sein.

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