Gemeinde Emmen LU behandelt Gesuche für 5G-Antennen wieder
Emmen hatte das Moratorium in der Hoffnung beschlossen, dass der Bund in Kürze Vollzugshilfen und Messempfehlungen zu den neuen und umstrittenen adaptiven Antennen publizieren werde. Die erhofften Richtlinien, Normwerte und Standards seien jedoch noch immer ausstehend, teilte der Gemeinderat am Dienstag mit.
Der Gemeinderat schreibt, dass es keine Rechtsgrundlage für die von ihm beschlossene Sistierung gebe. Die Gemeinde sei verpflichtet, die Gesuche für einen Antennenbau im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufzulegen. Würden die rechtlichen Vorgaben eingehalten, hätten die Gesuchsteller Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baubewilligung.
Gemäss der Mitteilung haben die Telekomfirmen ihren Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baubewilligung geltend gemacht. Der Gemeinderat will sich aber nicht auf Prozesse, in denen Emmen unterliegen dürfte, einlassen. Er selber spricht von «Rechtsverfahren mit vorhersehbarem Ausgang».