Beinwil versendet Verfallsanzeigen der Steuern 2021
Wie die Gemeinde Beinwil (Freiamt) mitteilt, werden demnächst die Verfallsanzeigen zu den provisorischen Steuern 2021 versandt. Die Anzeige ist keine Mahnung.

Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2021 versandt. Die Anzeige stellt keine Mahnung, sondern einen Kontoauszug dar, welcher den aktuellen Forderungsstand bei den provisorischen Steuern 2021 aufzeigt.
Die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern läuft am 31. Oktober 2021 ab (allgemeiner Fälligkeitstermin). Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 5,1 Prozent erhoben werden.
Mahnung offener Steuern im November
Offene Steuern müssen im November gemahnt werden. Besteht danach noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen zu hoch belastet sein, kann mit dem Regionalen Steueramt in Merenschwand Kontakt aufgenommen werden.
Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Überzahlungen beträgt derzeit 0,1 Prozent.