Wie die Gemeinde Maur berichtet, wurde die Gewässerraumfestlegung am Rappitobelbach genehmigt und zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Das Gemeindehaus in Maur.
Das Gemeindehaus in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof
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Zum Schutz der Gewässer sieht das Gesetz vor, dass die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen.

Dieser verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und die Uferbereiche geschützt sind.

Die Gemeinde Egg hat ihre Gewässerraumpläne für die kommunalen Gewässer erarbeitet.

Öffentliche Auflage der Gewässerraumfestlegung

Auf einer Seite des Rappitobelbachs ist das Maurmer Gemeindegebiet betroffen.

Der Gemeinderat hat die Gewässerraumfestlegung am Rappitobelbach genehmigt und gleichzeitig zur öffentlichen Auflage per 17. Februar 2023 freigegeben.

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