Luzerner Stadtrat befürwortet neues Meldegesetz
Luzerns Stadtrat begrüsst die Totalrevision des kantonalen Meldegesetzes und regt Präzisierungen an – etwa bei Hauptwohnsitz, Meldepflicht und Datenaustausch.

Wie die Stadt Luzern informiert, hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern (JSD) die Stadt dazu eingeladen, am Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt teilzunehmen.
Der Stadtrat begrüsst die vorgeschlagene Totalrevision des Gesetzes über das Einwohnermeldewesen (EMG). Insbesondere befürwortet er, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1948 sprachlich, inhaltlich und technisch auf den neuesten Stand gebracht wird.
Er stimmt der Vorlage darum grundsätzlich zu. Bei einzelnen Bestimmungen hat der Stadtrat in seiner Stellungnahme Präzisierungen angeregt, namentlich bei der Auskunftspflicht bei Strom- und Wasserverbrauch, bei der Definition des Hauptwohnsitzes im In- und Ausland sowie bei der Meldepflicht von Vermieterinnen und Vermietern.
Stadtrat sieht Ergänzungsbedarf
Zudem sieht der Stadtrat in verschiedenen Bereichen – etwa bei Auslandabwesenheiten, der Registrierung Minderjähriger oder beim Datenaustausch mit industriellen Werken – Ergänzungsbedarf, um eine einheitliche und rechtssichere Registerführung zu gewährleisten.
Auf der städtischen Webseite unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.






