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Gesetz noch nicht in Kraft: Kanton Luzern unterliegt vor Gericht

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Luzern,

Das Luzerner Finanzdepartement hat die Finanzausgleichszahlung 2020 an die Gemeinde Altishofen falsch berechnet. Es stützte sich auf eine Gesetzesfassung, die gar noch nicht in Kraft getreten war, wie das Kantonsgericht feststellte.

Das Dorfzentrum von Altishofen.
Das Dorfzentrum von Altishofen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Luzerner Finanzdepartement hat die Finanzausgleichszahlung 2020 an die Gemeinde Altishofen falsch berechnet. Es stützte sich auf eine Gesetzesfassung, die gar noch nicht in Kraft getreten war, wie das Kantonsgericht feststellte.

Das Finanzdepartement hatte im Juni 2019 die Finanzausgleichszahlungen der fusionierten Gemeinde Altishofen für 2020 festgelegt. Altishofen und Ebersecken schlossen sich auf Anfang 2020 zusammen.

Grundlage der Verfügung sei das kantonale Gesetz über den Finanzausgleich und die entsprechende Verordnung, gewesen, beide in der Fassung vom 1. Januar 2020, teilte das Kantonsgericht am Freitag mit. Damit habe das Finanzdepartement die geänderten Erlasse bereits vor deren Inkrafttreten angewendet, ohne dass die anwendbaren Übergangsbestimmungen dies zugelassen hätten.

Das Gericht hiess die Beschwerde der Gemeinde deswegen gut. Eine weitere Beschwerde der Gemeinde, dieses Mal gegen die Finanzausgleichszahlung 2021, wies das Kantonsgericht aber ab.

Die beiden Urteile des Kantonsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Sie können beim Bundesgericht angefochten werden.

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