FDP Luzern: Städtisches Verbot fossiler Wärmeerzeugung obsolet

FDP.Die Liberalen Luzern
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Luzern,

Die FDP.Die Liberalen Luzern fordert den Verzicht auf ein separates städtisches Verbot fossiler Wärmeerzeugung. Bauen solle rascher und einfacher werden.

Thermostat und Heizkörper eines Altbaus. (Symbolbild).
Thermostat und Heizkörper eines Altbaus. (Symbolbild). - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die FDP.Die Liberalen Stadt Luzern fordert mittels Motion den Verzicht auf Art. 79 Bau- und Zonenreglement (BZR), der ein kommunales Verbot fossiler Wärmeerzeugung vorsieht.

Die Fraktion will damit Doppelspurigkeiten zwischen städtischen und kantonalen Vorschriften vermeiden und gleichzeitig den administrativen Aufwand für Bauherrschaften reduzieren.

 Das Ziel ist unbestritten – der Weg zu diskutieren

In der Stadt Luzern sind derzeit rund 5200 fossile Feuerungsanlagen in Betrieb. Sie verursachen etwa die Hälfte der städtischen Treibhausgasemissionen.

Für die FDP.Die Liberalen Stadt Luzern ist klar: Diese Heizsysteme müssen schrittweise durch erneuerbare Lösungen ersetzt werden, um die klimapolitischen Ziele von Stadt und Kanton zu erreichen.

«Das Ziel ist unbestritten – aber der Weg dorthin darf nicht über unnötige Doppelregulierungen führen. Es braucht keine städtischen Zusatzbestimmungen, die nur Verwirrung und Mehraufwand schaffen», erklärt FDP-Grossstadtrat Rieska Dommann, der die Motion im Namen der Fraktion eingereicht hat.

Kantonale Regelung ist weiter und effizienter

Für die energetischen Vorschriften im Gebäudebereich sind in der Schweiz die Kantone zuständig. Sie setzen dies mit ihren Energiegesetzen um und haben dazu die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) erarbeitet.

Die im August 2025 verabschiedete Version der MuKEn sieht beim Ersatz bestehender Heizungen vor, dass der gesamte Wärmebedarf künftig ausschliesslich mit erneuerbarer Energie oder nicht nutzbarer Abwärme gedeckt werden muss – ein Regelwerk, das einem Verbot fossiler Wärmeerzeuger gleichkommt und sogar über die städtischen Vorschriften hinausgeht.

Der Kanton Luzern wird diese Vorgaben voraussichtlich 2027 ins kantonale Energiegesetz übernehmen.

Städtische Regelung bringt keinen Mehrwert

Die FDP weist darauf hin, dass die geplante städtische Vorschrift ohnehin nur für bestimmte Gebiete gelten würde – und somit weniger wirksam wäre als die künftige kantonale Regelung.

Zudem müssten Bauherrschaften derzeit sowohl das Vollzugshandbuch Energie Kanton Luzern als auch die Planungshilfe «Verbot fossiler Wärmeerzeugung» der Stadt berücksichtigen – ein klassisches Beispiel für unnötige Bürokratie.

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