Die Gemeinde Liestal weist auf die per Verkehrssicherheitsgesetz vorgegebenen Masse bei Bäumen, Sträuchern und Einfriedungen hin.
Hecke
Eine Frau schneidet ihre Hecke zurück. - Pixabay
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Der Gemeinderat Liestal macht darauf aufmerksam, dass Bäume, Sträucher und Einfriedungen an Strassen und Fusswegen permanent so zurückzuschneiden sind, dass Verkehr und Fussgänger nicht belästigt und in ihrer Sicherheit beeinträchtigt sind. Auch alle Kandelaber müssen freigeschnitten werden.

Nachstehend erwähnt die Gemeinde die gängigen Regeln. Die Dorfbevölkerung wird hiermit aufgefordert, diesen Regeln bis spätestens Mitte Juni 2022 nachzukommen. Der Gemeinderat wird dann eine Kontrolle durchführen. Er behält sich ferner das Recht vor, das Zurückschneiden durch die Forstequipe oder einen Gärtner vornehmen zu lassen. Die Kosten dafür werden in diesem Falle direkt den fehlbaren Personen belastet.

Nach dem Gesetz über das Strassenwesen dürfen Bäume und Sträucher nur dann in das Strassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn um mindestens 4,50 Meter und das Trottoir um mindestens 2,50 Meter überragen. Insbesondere dürfen sie die Übersicht nicht behindern. Einfriedungen an Strassenkreuzungen müssen nicht nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig gehalten werden (höchstens 1,20 Meter hoch, Sicht nach links und rechts freihalten).

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