Kanton Basel-Landschaft: Sozialhilfequote gesunken – Regierung bleibt beim Kurs
Seit der Revision des Sozialhilfegesetzes ist die Sozialhilfequote im Kanton Basel-Landschaft gesunken. Anpassungen am Gesetz plant die Regierung nicht.

Seit 2022 die Motivations- und Beschäftigungszuschüsse sowie der Langzeitabzüge eingeführt wurden, ist die Sozialhilfequote gesunken und der Anteil der Ablösungen aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation hat zugenommen. Während die Integrationsförderung in der wirtschaftlichen Sozialhilfe weitgehend stabil blieb, wurde sie im Asyl- und Flüchtlingsbereich intensiviert. Die Bezugsdauer der Sozialhilfe hat sich hingegen nicht wesentlich verkürzt.
Aus den verfügbaren Daten lässt sich nicht ableiten, ob und in welchem Umfang die eingeführten Zuschüsse zu diesen Entwicklungen beigetragen haben. Auch liegen keine Hinweise darauf vor, dass Gemeindewechsel oder zwischenzeitliche Fallbeendigungen systematisch zur Umgehung der Langzeitabzüge genutzt werden. Der Regierungsrat erachtet die Zuschüsse weiterhin als sinnvolle Anreizinstrumente und sieht derzeit keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf.










