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    Nidwaldner Regierung will organisatorischen Handlungsbedarf klären

    Keystone-SDA Regional
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    Nidwalden,

    Die Nidwaldner Regierung hat sich bereit erklärt, einen Planungsbericht zur Organisation von Regierung und Verwaltung zu erstellen. Dieser soll zeigen, wo organisatorischer Handlungsbedarf besteht und ob eine vertiefte Überprüfung nötig ist, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte.

    Die Nidwaldner Regierungsrätin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) will vor einer umfassenden Organisationsüberprüfung der Verwaltung und Regierung zuerst wissen, wo möglicher Handlungsbe...
    Die Nidwaldner Regierungsrätin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) will vor einer umfassenden Organisationsüberprüfung der Verwaltung und Regierung zuerst wissen, wo möglicher Handlungsbe... - Keystone/PETER SCHNEIDER

    Die Aufsichtskommission und die Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) des Landrats hatten den Bericht mit einer Motion gefordert. Sie begründen ihr Anliegen unter anderem mit komplexeren kantonalen Aufgaben, der Digitalisierung und der Belastung einzelner Verwaltungseinheiten.

    Der Regierungsrat will dabei auf Erkenntnisse aus der Aufgabenüberprüfung 2024 bis 2025 aufbauen, wie es hiess. Diese hat eine «insgesamt leistungsfähige und vergleichsweise schlanke Verwaltung» gezeigt, aber auch Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen Digitalisierung, Datenmanagement, Steuerung, Prozesse, Führung und Zusammenarbeit.

    Der Planungsbericht soll klären, welche organisatorischen Fragen bereits bearbeitet werden und wo weiterer Klärungsbedarf besteht. Eine Reorganisation sei damit nicht vorweggenommen, hiess es weiter.

    Eine vertiefte Organisationsüberprüfung würde laut Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi erhebliche personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen binden. Vor einem solchen Schritt soll deshalb klar sein, «wo Handlungsbedarf besteht und welchen Mehrwert» eine Überprüfung bringt, wird die Mitte-Regierungsrätin im Communiqué zitiert.

    Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion in angepasster Form gutzuheissen.

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