Kanton Basel-Landschaft: Frühintervention für autistische Kinder bleibt bestehen
Der Kanton Basel-Landschaft führt die intensive Frühintervention bei schwerer Autismus-Spektrum-Störung ab Januar 2027 weiter. Das Pilotprojekt endet.

Der Regierungsrat beschliesst die Erweiterung der Verordnung über die Spezielle Förderung, die Sonderschulung und die heilpädagogische Früherziehung (SGS 640.71) um das Angebot der intensiven Frühintervention bei Kindern mit einer schweren Autismus-Spektrum-Störung als besondere Form der Förderung im Rahmen der heilpädagogischen Früherziehung. Damit schafft der Kanton eine gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der intensiven Frühintervention im Kanton Basel-Landschaft ab Januar 2027 nach dem Ende des Pilotprojekts des Bundes.






