Das Baselbieter Stimmvolk wird über das Energiegesetz entscheiden
Im Kanton Basel-Landschaft wird die Stimmbevölkerung über das angepasste Energiegesetz entscheiden. Der Landrat stimmt der Gesetzesrevision in der 2. Lesung zu.

Über das angepasste Energiegesetz wird im Kanton Basel-Landschaft das Stimmvolk entscheiden. Der Landrat hat am Donnerstag mit 54 zu 28 Stimmen bei einer Enthaltung die Gesetzesrevision in der zweiten Lesung gutgeheissen.
Die Vier-Fünftel-Mehrheit wurde aber nicht erreicht, womit die Gesetzesrevision einer obligatorischen Volksabstimmung unterliegt. Widerstand kam von der SVP und Teilen der FDP.
Bei der Änderung des Energiegesetzes sollen basierend auf dem Energieplanungsbericht 2022 mehrere Zielsetzungen angepasst werden.
Das revidierte Gesetz sieht vor, dass die Entwicklung des Endenergieverbrauchs bis zum Jahr 2050 das Netto-Null-Emissionsziel ermöglicht.
Mindestens 70 Prozent erneuerbare Energien angestrebt
Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 70 Prozent gesteigert werden – der Bereich Mobilität ist hier nicht inbegriffen.
Zudem soll die Energieeffizienz bei Gebäuden verbessert, die Solarenergie forciert und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vorangetrieben werden.
Konkret soll der Heizwärmebedarf bei bestehenden Bauten bis 2050 auf durchschnittlich 40 kWh pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden.
Die Fraktionen SP, Grüne-EVP, Mitte, GLP und Teile der FDP äusserten ihre Zustimmung zum von der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) ausgearbeiteten Kompromiss.










