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    Gericht spricht Schularzt vom Vorwurf sexueller Handlungen frei

    Keystone-SDA
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    La Chaux-de-Fonds,

    Ein Schularzt ist ist am Donnerstag im Kanton Neuenburg vor Gericht wegen sexueller Handlungen angeklagt und schliesslich freigesprochen worden.

    La Chaux-de-Fonds im Kanton Neuenburg, Wiege der Schweizer Uhrenindustrie, wurde im Juni 2009 zum UNESCO-Welterbe erklärt. (Archivbild)
    La Chaux-de-Fonds im Kanton Neuenburg, Wiege der Schweizer Uhrenindustrie, wurde im Juni 2009 zum UNESCO-Welterbe erklärt. (Archivbild) - sda - Keystone/GAETAN BALLY

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Schularzt mussten sich am Donnerstag vor dem Gericht im Kanton Neuenburg verantworten.
    • Ihm wurden sexuelle Handlungen an 4 Schülern vorgeworfen.
    • Nach Vernehmung aller Beteiligten wurde der Arzt freigesprochen.

    Ein Schularzt ist ist am Donnerstag im Kanton Neuenburg vor Gericht freigesprochen worden. Der Mann war wegen sexueller Handlungen an drei Schülerinnen und einem Schüler im Alter von etwa 15 Jahren angeklagt. Laut dem Gericht befanden sich die Kläger in einem komplexen Alter, was das Verständnis ihres Körpers und ihrer Sexualität betraf.

    «Die in der Schule verbreiteten Gerüchte über den Schularzt haben zu einem Missverständnis der vorgenommenen Handlungen geführt.» Sagte Gerichtspräsidentin Julie Hirsch.

    Widersprüchliche Aussagen der Kläger

    Einige Worte der Klägerinnen seien «übertrieben» worden, fügte die Richterin hinzu. So hätten die drei Schülerinnen zunächst erklärt, dass der Arzt ihre Brüste «geknetet» habe. Bevor sie sagten, dass er ihre Brüste abgetastet habe. Zudem kam das Gericht zum Schluss, dass die Versionen der Klägerinnen und des Klägers widersprüchlich gewesen seien.

    Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl gegen den Arzt erlassen. Mit diesem wurde dieser zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Franken, d.h. 27'000 Franken, verurteilt.

    Arzt darf in Praxis weiter praktizieren

    Die Bewährungsfrist wurde auf zwei Jahre angesetzt. Ein Opfer hatte eine Entschädigung für immaterielle Schäden in Höhe von 500 Franken gefordert.

    Die beanstandeten Handlungen fanden im November 2021 statt. Der Kinderarzt praktiziert seitdem nicht mehr im Schulzentrum Val-de-Ruz. Der Kantonsarzt hatte den Praktiker in Erwartung des Urteils in seiner Praxis und im Spital weiter praktizieren lassen.

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