

In Küsnacht gelten die verstärkten Corona-Massnahmen

Der Bundesrat hat ab Montag, 20. Dezember 2021, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut verstärkt. Dies aufgrund der weiteren Zunahme der Spitaleinweisungen und der hohen Auslastung der Intensivpflegestationen. Behandelt werden müssen vor allem ungeimpfte Personen mittleren und höheren Alters. Ausserdem rechnet der Budesrat mit einem markanten Anstieg der Ansteckungen mit der Omikron-Variante.
Die 3G-Regel wird auf die 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht geändert
Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen.
Zusätzlich gelten an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht sowie eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt unverändert die 3G-Regel.
2G+ gilt für Aktivitäten ohne Masken
Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre.
Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung («Booster») oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
Es gelten neue Einschränkung privater Treffen drinnen
Sobald bei privaten Treffen eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.
Die Home-Office-Pflicht gilt wieder
Die Home-Office-Pflicht wird erneut eingeführt. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
Testkosten für Zertifikate werden wieder übernommen
Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests werden bezahlt. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben.
Das neue Testkostensystem gilt seit 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.
Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen
Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, neu auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.
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