Köniz nimmt Änderungen zur Benützung der öffentlichen Parkplätze vor

Gemeinde Köniz
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Köniz,

Köniz hat am 21. Juni 2021 eine Änderung des Reglements über die Benützung der öffentlichen Parkplätze beschlossen. Sie tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

Köniz
Gemeindeverwaltung von Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Im Jahr 2018 wurde der Gemeinderat Köniz mit einer Motion beauftragt, die gemeinderechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass neu eine «Handwerkerparkkarte» für Gewerbetreibende und Servicebeauftragte (Handwerker) erteilt werden kann. Der Gemeinderat legte dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vor.

Das Parlament hat die Änderung des Reglements beschlossen

Am 21. Juni 2021 beschloss das Parlament die Änderung des Reglements über die Benützung der öffentlichen Parkplätze und legte fest, dass der Gemeinderat den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reglements bestimmt.

Das Parlament hat den Entwurf für das Reglement zudem ergänzt und ebenfalls entschieden, dass die neue Parkkarte auch von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte für den Hausbesuch bezogen werden kann.

Ab 2022 tritt die Änderung in Kraft

Der Gemeinderat hat am 27. Oktober 2021 beschlossen, die Änderungen des Reglements auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Aufgrund der Änderung im Reglement müssen auch in der Verordnung Anpassungen vorgenommen werden. Diese treten ebenfalls per 1. Januar 2022 in Kraft.

Die angepasste Verordnung sieht vor, dass die Parkkarte während der Dauer der externen Arbeitsverrichtung zum Parkieren in der Blauen Zone, auf Parkierungsflächen, für die gemäss Zusatztafel die Parkzeit beschränkt ist, und auf gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen berechtigt. Die Parkkarte kostet monatlich 33 Franken.

Das Parlament hat Anpassungen vorgenommen

Das Parlament entschied ebenfalls, dass mit der oben genannten Parkkarte das Parkieren an Stellen, die mit einem Parkverbot signalisiert oder markiert sind, sowie in Begegnungs- und Fussgängerzonen ausserhalb gekennzeichneter Parkfelder, erlaubt sein wird. Zu diesem Punkt ist aktuell noch eine Beschwerde hängig. Deshalb kann die Regel während der Dauer des Verfahrens nicht angewendet werden. Sobald ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, wird dieser umgesetzt.

Ebenfalls angepasst wird die monatliche Gebühr der bestehenden Parkkarte für Geschäftsbetriebe und Organisationen, die in der Gemeinde Köniz tätigt sind. Sie wird von 50 Franken auf 33 Franken heruntergesetzt. Die Erlasse (Inkrafttreten des Reglements und die angepasste Verordnung) können bei der Gemeindekanzlei Köniz eingesehen oder auf der Internetseite der Gemeinde abgerufen werden.

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