Der Besuch des Gemeindehauses in Schöftland ist weiterhin unter Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen möglich.
Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat
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Wie die Gemeinde Schöftland berichtet, sind seit dem 7. Juni 2021 die Schalter der Gemeinde Schöftland wieder zu den jeweils geltenden Bürozeiten ohne Voranmeldung erreichbar.

Gestützt auf die jeweils aktuell geltenden Massnahmen des Bundesrates und des Regierungsrates des Kantons Aargau, ist der Besuch des Gemeindehauses weiterhin unter Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen (Abstandsvorschriften, Desinfektion, Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen, sprich im Gemeindehaus und den Aussenstandorte inkl. Schalterräumen) möglich. Die Gemeinde steht auch über die mittlerweile bekannten Kanäle (Online-Angebote, Mail-Kontakte, Telefon, Briefkasteneinwürfe (u.a. Steuererklärungen, etc.) gerne zur Verfügung.

Bezüglich den geltenden Vorschriften im Verkehr mit der Gemeindeverwaltung und den Ausstellen und Aussenstandorten wird auf das jeweils geltende Schutzkonzept der Gemeinde Schöftland (untenstehend) verwiesen.

Steuererklärungen können in den Briefkasten geworfen werden

Die Steuererklärungen sind trotz der Öffnung weiterhin und wenn immer möglich in den Briefkasten zu werfen (Verzicht auf Schalterabgabe). Dieser wird mehrmals täglich geleert.

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