54-Jährige steht wegen Tod ihres Katers in Bülach vor Gericht
Eine 54-Jährige soll ihrem Kater eine dringende Operation verweigert haben. Weil dieser in der Folge starb, ist die Halterin am Montag vor dem Bezirksgericht Bülach gestanden.

«Felix» kam im Februar 2024 mit einer übervollen Blase in eine Tierarztpraxis im Zürcher Unterland. Dort wurde laut Anklage ein Verschluss der Harnröhre festgestellt und die Blase des Katers entleert. Die Tierärztin riet der 54-jährigen Besitzerin demnach zu einer Operation, es handle sich um einen «lebensbedrohlichen Notfall».
Doch die Frau habe nichts davon wissen wollen, heisst es in der Anklage. Bei einem Telefongespräch zwei Tage später habe die Frau gemeldet, dass «Felix» wieder kein Wasser lasse. Sie sei gewarnt worden, dass er sterben könne, wenn sie ihn nicht in die Praxis bringe.
Doch die Beschuldigte verzichtete laut Anklage erneut und musste am nächsten Tag den Tod des Katers melden. Mit dem Strafbefehl wegen Tierquälerei war die Frau nicht einverstanden und wehrte sich vor Gericht dagegen. Die Praxis soll demnach eine falsche Auskunft gegeben haben.
«Die haben uns gesagt, er habe eine Blasenentzündung», sagte ihr Lebenspartner bei der Befragung am Montag. Sie seien in die Praxis, weil der Kater mehrfach die Matte vor dem WC markiert habe. Dass es um Leben und Tod gehe, habe niemand gesagt. Eine Operation für 1000 Franken sei zwar Thema gewesen, aber wegen einer Blasenentzündung sei ihnen das nicht nötig erschienen.










