Kirchberg SG zahlt Beiträge aus Scherrer-Füllemann-Stiftung
Wie die Gemeinde Kirchberg SG schreibt, können Schweizer Bürger bis 30. Oktober 2022 ihr Gesuch für die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Fonds einreichen.

Die Politische Gemeinde Kirchberg verwaltet einen Fonds mit dem Namen «Scherrer-Füllemann-Stiftung», welcher zurzeit einen Bestand von rund 350'000 Franken aufweist. Daraus können alljährlich Beiträge ausgerichtet werden.
Mit dem Fonds können in erster Linie Bürger des Kantons St. Gallen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, welche für eine wissenschaftliche, künstlerische, gewerbliche oder landwirtschaftliche Ausbildung ausgeprägt begabt sind, unterstützt werden. In zweiter Linie können Schweizer Bürger, welche im Kanton St. Gallen wohnen und dieselben Fähigkeiten besitzen, unterstützt werden.
Schliesslich können auch Projekte zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung des Lebens und Nachlasses von Hedwig Scherrer, der Tochter von Josef Scherrer-Füllemann, unterstützt werden.
Voraussetzungen für die Beitragsleistung
Beiträge, die dem Fondszweck entsprechen, können ausgerichtet werden, wenn das vollständig ausgefüllte Beitragsgesuch samt den verlangten Beilagen vorliegt. Ebenfalls muss eine Bescheinigung einer Ausbildungsinstitution vorliegen, welche die ausgeprägte Begabung des Gesuchstellers bestätigt.
Auch die Bedürftigkeit des Gesuchstellers muss nachgewiesen werden. Als bedürftig gilt, wer im Vorjahr des Gesuches oder im aktuellen Jahr von einer Individuellen Prämienverbilligung (IPV) profitiert hat.
Einreichen von Gesuchen
Beitragsgesuche sind bis spätestens 30. Oktober 2022 an die Ratskanzlei Kirchberg, Fondskommission, einzureichen. Die Fondskommission behandelt die Gesuche im November 2022. Der Gemeinderat beschliesst die Beiträge zuhanden des Budgets des folgenden Jahres.
Das Reglement über den Fonds «Scherrer-Füllemann-Stiftung», die Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen sowie das Gesuchsformular können über die Gemeindewebseite heruntergeladen werden.