

Bantiger
Vechigen: Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES
Der Gemeinderat Vechigen hat die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES vom 29. Januar 2015 per sofort ersatzlos aufgehoben.

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Wie die Gemeinde Vechigen informiert, ist per 1. März 2021 das kantonale Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen, die Verordnung über die Gemeinderegister-Plattform und die Verordnung über die zentrale Personenverwaltung in Kraft getreten.
Gestützt darauf ist die bestehende Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES der Gemeinde Vechigen hinfällig geworden, da die kantonalen Vorschriften die Inhalte der kommunalen Verordnung vollständig abdecken.
Der Gemeinderat hat deshalb die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES vom 29. Januar 2015 per sofort ersatzlos aufgehoben.
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