Vechigen

Vechigen: Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Bantiger,

Der Gemeinderat Vechigen hat die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES vom 29. Januar 2015 per sofort ersatzlos aufgehoben.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Wie die Gemeinde Vechigen informiert, ist per 1. März 2021 das kantonale Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen, die Verordnung über die Gemeinderegister-Plattform und die Verordnung über die zentrale Personenverwaltung in Kraft getreten.

Gestützt darauf ist die bestehende Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES der Gemeinde Vechigen hinfällig geworden, da die kantonalen Vorschriften die Inhalte der kommunalen Verordnung vollständig abdecken.

Der Gemeinderat hat deshalb die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES vom 29. Januar 2015 per sofort ersatzlos aufgehoben.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

wetter
161 Interaktionen
Neuschnee!
Jonas Projer
75 Interaktionen
«Kräftig geknallt»

MEHR VECHIGEN

Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
Vechigen
Vechigen
Gemeinde

MEHR AUS AGGLO BERN

Ittigen
Sabina Geissbühler-Strupler
105 Interaktionen
Gastbeitrag
Wahlen st. gallen
2 Interaktionen
Wahl