Ab dem 11. Mai können Eltern nun Anträge für einen Betreuungsgutschein stellen. Dafür müssen jedoch Bedingungen erfüllt sein.
Die Gemeinde Bolligen führt Betreuungsgutscheine ein.
Die Gemeinde Bolligen führt Betreuungsgutscheine ein. - dpa
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Der Gemeinderat schreibt in einer Mitteilung: «Der Gemeinde Bolligen ist es wichtig, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Sie unterstützt deshalb die familienergänzende Kinderbetreuung.»

Die Gemeinde Bolligen verzichtet auf eine Kontingentierung, auf eine zusätzliche Beschränkung für Schulkinder sowie auf eine engere Kopplung an das Beschäftigungspensum der Eltern.

Nur unter speziellen Voraussetzungen

Es gelten folgende Voraussetzungen: Alle Eltern, welche die kantonal festgelegten Kriterien erfüllen und Wohnsitz in Bolligen haben, erhalten einen Betreuungsgutschein.

Gutscheine werden für Kinder in Kitas bis Ende Kindergarten und für Kinder bei Tagesfamilien auch nach Abschluss des Kindergartens ausgestellt.

Bei alleinerziehenden Eltern entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum zuzüglich 20 %. Bei einem Elternpaar entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungsgrad abzüglich 100 % zuzüglich 20 %.

Ab dem 11. Mai 2020 können Eltern in Bolligen via die Plattform www.kibon.ch einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen.

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