Abstimmung über Grundstückskauf kann stattfinden
Die Stimmrechtsbeschwerde gegen den Kauf des Grundstückes Nr. 2196 wurde abgewiesen. Die Gemeinde Hochdorf kann die Abstimmung wie geplant durchführen.

Wie die Gemeinde Hochdorf mitteilt, hatte im Zusammenhang mit der Abstimmung vom kommenden Sonntag (Kauf des Grundstückes Nr. 2196, GB Hochdorf, von der Mare AG) eine Privatperson beim Regierungsrat des Kantons Luzern eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, mit dem Antrag, die angeordnete Abstimmung abzubrechen und zu wiederholen. Der Regierungsrat hat die Beschwerde abgewiesen.
«Den Stimmberechtigten war es möglich, sich aufgrund der Angaben in der Botschaft ein Bild über die wesentlichen Hintergründe der Abstimmung zu machen», schreibt der Regierungsrat in seinem Entscheid. Zudem hält er fest, dass «keine Fehler bei der Auflage von Unterlagen ersichtlich sind.»
Der Regierungsrat kommt zu diesem Entscheid, obwohl die Gemeinde lediglich an der Orientierungsversammlung auf die unmittelbaren Kosten, die durch eine Ablehnung entstünden, hingewiesen hatte (70'000 Franken Ausgabenentschädigung an den Grundeigentümer).
Entscheid des Regierungsrats wird begrüsst
Der Gemeinderat Hochdorf nimmt den Entscheid erfreut zur Kenntnis. «Der Regierungsrat attestiert mit seinem Entscheid erneut, dass die wesentlichen Informationen in der Abstimmungsbotschaft enthalten waren», sagt Gemeindepräsident Kurt Zemp.
Die angeordnete Abstimmung kann somit wie geplant stattfinden.