Herzogenbuchsee

Herzogenbuchsee erhebt Einsprache gegen das Projekt «Ausbau Bahnhof»

Wie die Gemeinde Herzogenbuchsee berichtet, erhebt sie Einsprache gegen das Projekt «Ausbau Bahnhof Herzogenbuchsee» samt Personenunterführung der SBB.

Die Wangenstrasse in Herzogenbuchsee.
Die Wangenstrasse in Herzogenbuchsee. - Nau.ch / Simone Imhof

Nächster Schritt im Plangenehmigungsverfahren für das Projekt «Ausbau Bahnhof Herzogenbuchsee» samt Personenunterführung.

Noch bis am 7. Juli 2022 können die Unterlagen während der ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Damit hat sich auch der Gemeinderat befasst, und er kommt anhand der aufgelegten Pläne zum Schluss, dass die Interessen der Einwohnergemeinde zu wenig berücksichtigt worden sind.

Entsprechend wird die Gemeinde eine Einsprache beim Bundesamt für Verkehr BAV deponieren.

Einwohnergemeinde stellt sich nicht grundsätzlich gegen das Projekt

Als Einsprecherin stelle sich die Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee nicht grundsätzlich gegen das Projekt, im Gegenteil.

Man sei sehr daran interessiert, dass das Projekt letztlich unter Ausnutzung der verfügbaren Synergien und mit einem optimalen Nutzen für sämtliche Beteiligte umgesetzt wird.

Man könne sich aber mit dem Projekt in der vorliegenden Form nicht einverstanden erklären, weil die SBB in ihrem Projekt ohne weitere Begründung mehrere, aus Sicht der Gemeinde wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt und ihre Pflichten aus dem Planervertrag nicht erfüllt hätten.

Beteiligung der SBB sei von Gesetzes wegen zwingend

Unter anderem stösst sich die Einwohnergemeinde an der Kostenaufteilung für die Erweiterung der Personenunterführung.

Die Gemeinde könne und müsse nicht alle zusätzlichen Kosten alleine tragen, auch die SBB wurde von einem verbesserten Zugang profitieren.

Eine Beteiligung der SBB sei von Gesetzes wegen zwingend, weshalb der Kostenteiler vor Inangriffnahme der Arbeiten geregelt werden muss.

Sollte dies auch unter der Moderation des BAV nicht gelingen, so hat das BAV die Kostenanteile als Entscheidbehörde festzulegen.

Gestaltungsvorgaben seien nicht berücksichtigt worden

Ein zweiter Haupt-Mangel ist das Fehlen der von der Gemeindeversammlung geforderten Behinderten-Lifte.

Die Machbarkeit für die drei Aufzüge sei nachgewiesen, die Mehrkosten sowie die Kosten für den Unterhalt wäre die Gemeinde, bereit zu tragen.

Entsprechend gebe es keine sachlichen Gründe, das Anliegen zu verwehren, heisst es dazu in der Einsprache.

Wie die Gemeinde weiter moniert, seien Gestaltungsvorgaben nicht berücksichtigt worden und es fehle die Abstimmung mit dem Projekt «Masterplanung Bahnhofsquartier», etwa im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bus-Haltestelle.

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