Notfalltreffpunkt: Markthalle dient als erste Anlaufstelle
Bei schweren Krisen und Stromausfällen fungiert die Markthalle Langenthal als Anlaufstelle. Der Zivilschutz stellt das Konzept an der Gewerbeausstellung vor.

Das Amt für öffentliche Sicherheit und der Zivilschutz Region Langenthal präsentieren den Notfalltreffpunkt anlässlich der Gewerbeausstellung Langenthal (GALA) vom 28. bis 31. Mai 2026. Wie die Stadt Langenthal informiert, ist die Bevölkerung herzlich eingeladen, die Standpräsentation zu besuchen.
Bei schweren Ereignissen wie einem Unwetter oder einem längeren Stromausfall kann es passieren, dass Telefon, Mobilfunk und Internet nicht mehr funktionieren. In solchen Situationen werden Notfalltreffpunkte in Betrieb genommen.
Sie dienen als erste Anlaufstelle für die Bevölkerung. Dort werden aktuelle Informationen verbreitet und es können Notrufe abgesetzt werden, falls andere Kommunikationsmittel ausfallen. Der Notfalltreffpunkt der Stadt Langenthal befindet sich in der Markthalle, Herzogstrasse 8, in Langenthal.
Notfalltreffpunkt innert zwei Stunden einsatzbereit
Die Inbetriebnahme des Notfalltreffpunkts hängt vom Ereignis ab. Bei Bedarf wird der Notfalltreffpunkt innerhalb von zwei Stunden aufgebaut und ist – wenn nötig – rund um die Uhr geöffnet. Die Bevölkerung wird rechtzeitig über Radio und Fernsehen (SRG) sowie über die Alertswiss-App und Webseite informiert, sobald Notfalltreffpunkte in Betrieb genommen werden.
Der Notfalltreffpunkt wird nur im Ereignisfall betrieben. Im Betrieb markieren eine Fahne und Wegweiser mit dem Logo des Notfalltreffpunktes den Standort. Dank Notstromversorgung kann der Notfalltreffpunkt auch bei einem längerdauernden Stromausfall seinen Betrieb aufrechterhalten.
Notfalltreffpunkt als Teil der Sicherheitsstrategie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Langenthal und des Zivilschutzes (und allenfalls weitere Helferinnen und Helfer) betreiben den Notfalltreffpunkt. Die Vorstellung des Notfalltreffpunkts an der GALA ist eine Massnahme des Gemeinderats im Rahmen der Richtlinien der Regierungstätigkeit 2025–2028 zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit.










