Preisanpassung: Strom wird 2026 günstiger
Ab 1. Januar 2026 sinken die Strompreise in Gaiserwald um rund zwei Prozent. Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom wird ebenfalls angepasst.

Per 1. Januar 2026 profitieren die Kundinnen und Kunden der Elektra Gaiserwald von durchschnittlich zwei Prozent tieferen Strompreisen, teilt die Gemeinde Gaiserwald mit. Die Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom aus der Produktion mit Photovoltaik-Anlagen sinkt aufgrund der von den Stimmberechtigten genehmigten neuen Strommarktgesetzgebung um etwa die Hälfte – je nach Jahreszeit.
Der Strompreis für die Kundinnen und Kunden der Elektra setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Energie, Messkosten und Abgaben. Die Preisanpassungen auf das neue Jahr sind in diesen Bereichen unterschiedlich hoch.
Stabile Netzpreise und günstigere Energie
Die Netzpreise bleiben stabil, obwohl die Elektra erheblich in die Netzinfrastruktur investiert. Die Investitionen sind einerseits zur Umsetzung der schweizerischen Energiestrategie notwendig und anderseits, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Der Energiepreis für die Kundinnen und Kunden der Elektra sinkt um zehn Prozent. Durch Preisverhandlungen mit der Stromlieferantin konnten die Beschaffungskosten deutlich gesenkt werden.
Messkosten – neue Position auf der Stromrechnung
Ab dem 1. Januar 2026 erscheint auf der Stromrechnung die neue Position Messkosten. Das revidierte eidgenössische Stromversorgungsgesetz schreibt vor, diese Kosten separat auszuweisen.
Die Messkosten umfassen alle Aufwendungen rund um das Messen des Stromverbrauchs der Kundinnen und Kunden – von Betrieb und Wartung des Stromzählers, über die Fernablesung, bis hin zur Verarbeitung der Daten. Diese Kosten waren bisher in der Netznutzung enthalten, künftig werden sie transparent als eigene Position ausgewiesen.
Auf den Stromverbrauch werden verschiedene gesetzliche Abgaben erhoben. Die Elektra muss sie über den Strompreis den Kundinnen und Kunden in Rechnung stellen und in der gleichen Höhe abliefern. Der Gemeinderat verzichtet auch im Jahr 2026 auf die bis ins Jahr 2023 erhobene Abgabe an den Gemeindehaushalt.
Vergütung Einspeisung Photovoltaik-Anlagen
Die Netzbetreiber müssen die ihnen angebotene Elektrizität aus erneuerbaren Energien in ihr Netz aufnehmen und den Produzenten beziehungsweise Produzentinnen eine Vergütung bezahlen. Die Vergütung für die produzierte Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich neu gemäss der vom schweizerischen Stimmvolk genehmigten neuen Strommarktgesetzgebung nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Das Bundesamt für Energie berechnet jeweils diesen Preis und publiziert ihn. Im Weiteren hat der Bundesrat für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt-Peak eine Minimalvergütung von 6.0 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt.
Die Elektra vergütet neu diese durch die Bundesgesetzgebung vorgegebenen Entschädigungen. Produzenten und Produzentinnen, welche den HKN an die Elektra abtreten, erhalten eine zusätzliche Vergütung von 2.5 Rappen pro Kilowattstunde .