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Kanton Glarus: Absolutes Feuerverbot aufgehoben – im Wald gilt es weiter

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Im Kanton Glarus ist die Waldbrandgefahr nach den Niederschlägen gesunken. Das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (50 Meter) bleibt aber bestehen.

Kanton Glarus
Kanton Glarus: Ein Polizei Absperrband markiert eine Sperrzone (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Waldbrandgefahr konnte sich aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen etwas entschärfen. Auf der Flur ist die Vegetation durch die Niederschläge und das teilweise erneute Aufkommen von frischem Bewuchs weniger leicht entzündbar. Dadurch ist das Risiko, dass sich ein Feuer in den Wald ausbreitet, gesunken.

Im Wald bleibt die Situation insbesondere an den Südhängen weiterhin angespannt. Die Waldvegetation benötigt nach der langen Trockenperiode deutlich mehr Zeit, um sich zu erholen. Viele Bäume haben bereits frühzeitig Laub abgeworfen und die Bodenvegetation ist weiterhin welk und trocken.

Dadurch fehlt vielerorts eine schützende Vegetationsdecke, sodass sich die Streuschicht und der Oberboden bei sonniger und warmer Witterung rasch wieder erwärmen und austrocknen können.

Aufhebung des absoluten Feuerverbots

Das absolute Feuerverbot wird aufgehoben. Aufgrund der weiterhin angespannten Lage im Wald wird das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (50 Meter Abstand) aufrechterhalten. Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung besteht das Verbot weiterhin für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf durch den Kanton Glarus.

Bei Feueraktivitäten im Freien beachten Kein Feuer im Wald und in Waldesnähe (Abstand zum Wald 50 Meter) Kein Abbrennen von Feuerwerk (ganzer Kanton) Kein Steigenlassen von Himmelslaternen (ganzer Kanton) Kein Wegwerfen von Raucherwaren Was ist noch erlaubt?

Es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter) – Gefahrenstufe 4. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht: Wichtig: Bei starkem Wind ist auch im übrigen Gebiet aufgrund des Funkenflugs auf offenes Feuer zu verzichten.

Lage wird laufend neu beurteilt In den nächsten Tagen sind geringe Niederschläge möglich. Ob diese zu einer weiteren Entspannung der Situation im Wald führen, ist ungewiss. Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage laufend neu.

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