Auch der Kanton Uri lockert das Feuerverbot

Keystone-SDA Regional
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Uri,

Nach flächendeckenden Niederschlägen und gesunkenen Temperaturen hat die Urner Sicherheitsdirektion das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Im Wald und innerhalb von 50 Metern zum Waldrand dürfen jedoch weiterhin keine Feuer entfacht werden.

Befestigte Feuerstellen im Kanton Uri, wie diese in Realp, dürfen wieder benutzt werden, sofern sie sich mehr als 50 Meter vom Wald entfernt befinden. (Archivaufnahme)
Befestigte Feuerstellen im Kanton Uri, wie diese in Realp, dürfen wieder benutzt werden, sofern sie sich mehr als 50 Meter vom Wald entfernt befinden. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/URS FLUEELER

Im sonstigen Kantonsgebiet darf die Bevölkerung befestigte Feuerstellen wieder benutzen, wie die Sicherheitsdirektion am Dienstag mitteilte. Verboten bleiben im Kanton Uri: Feuer auf unbefestigten Feuerstellen, das Abbrennen von Feuerwerk, Höhenfeuer, sogenannte «Himmelslaternen», das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren oder Streichhölzern.

Die Feuerwehrorganisationen dürfen fest eingerichtete Feuerstellen für Übungs- und Ausbildungszwecke benutzen.

Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot galt in Uri seit dem 16. Juli. Auch die Zentralschweizer Kantone Zug und Luzern beschlossen in den vergangenen Tagen Lockerungen der Feuerverbote nach Niederschlägen.

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