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Kanton Glarus: Alppachtzinsen werden vollständig neu geregelt

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Der Kanton Glarus schickt die revidierte Landwirtschaftsverordnung in die Vernehmlassung. Sie dauert bis 11. Oktober 2026, die Regeln gelten ab 2027.

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Kanton Glarus: Landwirtschaftsfahrzeug mit einer Kuhtränke (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Landsgemeinde 2026 hat der Revision des Einführungungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht (EG LwG) zugestimmt. Die Anpassungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.. Sie sollen eine konstruktive Gestaltung des Strukturwandels in der Landwirtschaft unterstützen und die Wertschöpfung der Glarner Land- und Alpwirtschaft stärken.

In der Landwirtschaftsverordnung werden Anpassungen des EG LwG konkretisiert. Die Vorlage verfolgt verschiedene Ziele. So soll die Zusammenarbeit mit dem Bildungs- und Kompetenzzentrum für die Landwirtschaft Plantahof auf ein solideres Fundament gestellt und damit Beratung der Glarner Landwirtschaftsbetriebe gestärkt werden.

Zudem werden die Bestimmungen zu den Alppachtzinsen vollständig neu geregelt. Und schliesslich werden die wirtschaftlichen Kriterien bei den Strukturverbesserungen gestärkt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Oktober 2026.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departements Volkswirtschaft und Inneres publiziert.

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Kommentare

User #4648 (nicht angemeldet)

Tiere in Ruhe lassen! Vegan leben anstatt Tiere quälen!!

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