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Kanton Glarus: Finanzausgleich – Kanton soll künftig mitzahlen

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Der Regierungsrat will den Finanzausgleich im Kanton Glarus stärken. Neu soll sich auch der Kanton am Ressourcenausgleich der Gemeinden beteiligen.

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Kanton Glarus: Finanzausgleich – Kanton soll künftig mitzahlen (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Grundlage der Vorlage für die Verfassungs- und Finanzausgleichsgesetzänderungen ist der gesetzlich vorgeschriebene Wirksamkeitsbericht. Dieser untersucht, ob der Finanzausgleich seine Ziele erreicht und wo Anpassungen notwendig sind. Für die Erstellung des Wirksamkeitsberichts wurde wie schon 2012 und 2015 eine externe Analyse eingeholt.

Diese stellt dem bestehenden Ressourcenausgleich insgesamt ein sehr gutes Zeugnis aus. Beim Lastenausgleich sieht sie hingegen einen umfassenden Reformbedarf.

Mit dem Ressourcenausgleich werden die Unterschiede in der Steuerkraft und in der Steuerbelastung unter den Gemeinden gemildert. Mit dem Lastenausgleich unterstützt der Kanton die Gemeinden, die überdurchschnittlich hohe nicht beeinflussbare Lasten tragen müssen. Aufgrund der Befristung bis Ende 2027 wurde zudem auch die Berichterstattung über die Auswirkungen der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) aus dem Jahr 2022 aktualisiert und ergänzt.

Kanton soll sich am Ressourcenausgleich beteiligen

Seit 2011 sind die jährlichen Ausgleichszahlungen von einer Million auf rund 5,4 Millionen Franken pro Jahr gestiegen. Darin spiegeln sich unter anderem die gewachsenen Unterschiede bei der Steuerkraft und der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden. Die Unterschiede bei der Steuerbelastung haben sich 2026 allerdings wieder deutlich verringert.

Als Reaktion auf die zunehmenden Ungleichgewichte soll der bestehende Ressourcenausgleich um ein vertikales, vom Kanton finanziertes Instrument ergänzt werden. Fällt das Ressourcenpotenzial einer Gemeinde deutlich unter den kantonalen Durchschnitt, könnte sie künftig zusätzlich zu den Beiträgen der ressourcenstarken Gemeinden auch Unterstützung durch den Kanton erhalten.

Zusätzliche Mittel für Glarus Süd

Die Dotation des Lastenausgleichs soll um 500'000 auf insgesamt 3,5 Millionen Franken erhöht werden. Die zusätzlichen Mittel sollen vollständig an Glarus Süd fliessen. Damit wird für Glarus Süd der Wegfall des STAF-Ausgleichs kompensiert.

Eine weitere Erhöhung lehnt der Regierungsrat ab, da die von der Gemeinde in Auftrag gegebene Effizienzanalyse und Verzichtsplanung ein erhebliches Entlastungspotenzial aufweist. Für den Kanton Glarus erhöht sich der Aufwand für den Lastenausgleich um 500'000 Franken. Mit dem Wegfall des STAF-Ausgleichs wird der Kanton gegenüber heute netto um eine Million Franken entlastet.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Verfassungs- und die Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten und den Wirksamkeitsbericht 2026 zur Kenntnis zu nehmen.

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