Der Kanton Freiburg lockert am 1. März die Corona-Regeln in Pflegeheimen. So werden Bezugspersonen Heimbewohnerinnen und -bewohner wieder im Zimmer besuchen und mit ihnen in der Cafeteria essen können.
Freiburg
Blick von Bourguillon auf die Stadt Freiburg mit dem Katzenturm. - Keystone

Der Kanton Freiburg lockert am 1. März die Corona-Regeln in Pflegeheimen. So werden Bezugspersonen Heimbewohnerinnen und -bewohner wieder im Zimmer besuchen und mit ihnen in der Cafeteria essen können.

Auch Ausflüge oder Spaziergänge mit Familienmitgliedern sollen für Heimbewohner wieder möglich sein. Und bei der patientennahen Pflege fällt ab Anfang März die Maskentragpflicht weg. Das hat die freiburgische Gesundheitsdirektion am Mittwoch bekanntgegeben.

Sie begründet die Lockerung mit dem Fortschritt der Impfkampagne: Am 25. Februar werden 95 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gegen das Coronavirus geimpft sein, ebenso 40 Prozent des Heimpersonals. Die Fallzahl im Kanton Freiburg sinkt und die Reproduktionszahl liegt bei 0,84.

Noch formuliert die freiburgische Gesundheitsdirektion allerdings einen Vorbehalt zuhanden der Pflegeheime: Um in den Genuss der Lockerungen zu kommen, müssen seit der Verabreichung der zweiten Impfdosis 14 Tage verstrichen sein und das Pflegeheim muss eine hohe Durchimpfungsrate aufweisen.

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