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    SP Thurgau gegen gesetzliche Verankerung der schwarzen Listen

    Die Thurgauer SP wehrt sich dagegen, dass die Listen säumiger Prämienzahler im Gesetz verankert werden.

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    Das Logo der SP. - Keystone

    Statt schwarzer Listen fordert sie den Ausbau der individuellen Prämienverbilligung.

    National- und Ständerat haben sich im vergangenen Frühling knapp gegen die Abschaffung der Listen von säumigen Prämienzahlern ausgesprochen.

    Personen auf den schwarzen Listen erhalten nur in Notfällen medizinische Behandlungen.

    Die Krankenversicherer dürfen die säumigen Versicherten jedoch höchstens zweimal pro Jahr betreiben.

    Änderungen auf Bundesebene haben auch Auswirkungen auf den Kanton

    Lanciert worden war die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) mit einer Standesinitiative des Kantons Thurgau, der die schwarzen Listen bereits 2007 einführte.

    Die Änderungen auf Bundesebene haben auch Auswirkungen auf den Kanton Thurgau, unter anderem sollen die Grundlagen der Liste säumiger Prämienzahler künftig auf Gesetzes- und nicht Verordnungsebene verankert werden.

    Der Thurgauer Regierungsrat hat daraufhin die Änderung des kantonalen KVG in eine externe Vernehmlassung gegeben.

    Der Bevölkerung stünde herausfordernde Monate bevor

    Mit der gesetzlichen Verankerung der schwarzen Listen drohe ein Leistungsstopp im Gesundheitssystem für Menschen in finanzieller Notlage, heisst es in einer Mitteilung der Thurgauer SP vom Montag, 24. Oktober 2022.

    Der Bevölkerung stünde herausfordernde Monate bevor: Steigende Teuerung, höhere Strom- und Gaspreise sowie über sieben Prozent höhere Krankenkassenprämien.

    Genau jetzt wolle der Kanton weiter Druck ausüben.

    Case Management sei riskant

    Die SP Thurgau sieht eine grosse Gefahr beim sogenannten Case Management.

    Dieses hat den Auftrag, mit betroffenen Personen Lösungen zu entwickeln, damit die Leistungssperre aufgehoben werden kann.

    Das bedinge aber riesige personelle und fachliche Ressourcen, schreibt die SP in der Mitteilung weiter.

    Mindeststandards für das Case Management sollen gesetzt werden

    Die Gemeinden könnten nach Gutdünken entscheiden, ob jemand einen Spitalaufenthalt bezahlt erhalte oder nicht.

    Die SP verlangt Mindeststandards für das Case Management und dass der Kanton Verantwortung für dessen Umsetzung übernehme.

    Wer vom Case Management als nicht-zahlungsfähig befunden werde, solle sofort von der Liste der säumigen Prämienzahler entfernt werden.

    Die Krankenkassenprämien stiegen schneller als die individuellen Prämienverbilligung (IPV). Die Einkommensbemessung müsse dringend erhöht werden, so dass auch Haushalte mit mittleren Einkommen von der IPV profitierten, schreibt die SP.

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