Grosser Rat genehmigt Corona-Schutzschirm für Grossanlässe

Der Kanton Thurgau leistet finanzielle Hilfe, wenn Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung wegen der Pandemie abgesagt oder eingeschränkt werden.

Thurgau Grosser Rat
Blick in den Saal des Grossen Rates des Kantons Thurgau im Rathaus Weinfelden TG. (Archivbild) - Keystone

Der Kanton Thurgau leistet finanzielle Hilfe, wenn Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung wegen der Pandemie abgesagt oder eingeschränkt werden. Der «Schutzschirm» mit einem Kostendach von sechs Millionen Franken war am Mittwoch im Grossen Rat unbestritten.

Aktuell könne nicht abgeschätzt werden, wie viele Veranstaltungen den Schutzschirm beanspruchen, schrieb die Regierung in der Botschaft. Auch die Höhe allfälliger Unterstützungszahlungen sei offen. Gemäss groben Schätzungen und früheren Erfahrungen scheine das Kostendach von sechs Millionen Franken angemessen.

Finanziert wird der Schutzschirm aus dem Covid-19-Nachtragskredit, den der Grosse Rat im Mai 2020 gesprochen hatte. Vom Gesamtbetrag von 50 Millionen Franken sind laut Regierung aktuell rund 20 Millionen noch nicht beansprucht. Veranstalter können Gesuche bis Ende Februar 2022 einreichen.

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