«Mörderin»-Post: Mass-Voll-Rimoldi verurteilt
Nicolas Rimoldi bezeichnete eine verstorbene Politikerin als «Mörderin». Deswegen wurde er nun wegen übler Nachrede verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Nicolas Rimoldi wurde wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
- Grund ist ein Post, in dem er eine verstorbene Politikerin als «Mörderin» bezeichnet.
- Vor Gericht argumentierte Rimoldi, er habe den Beitrag auf X gar nicht selbst verfasst.
Nicolas Rimoldi, Präsident der Bewegung Mass-Voll, wurde wegen übler Nachrede verurteilt. Hintergrund ist ein Post über die im Januar 2025 verstorbene SP-Politikerin Sonja Wiesmann. Die 58-Jährige hatte acht Monate zuvor das Thurgauer Departement für Justiz und Sicherheit übernommen.
Nach ihrem Tod schrieb Rimodi auf X, vormals Twitter: «Eine Mörderin weniger. Ich bedaure, wird sie nie vor einem Gericht Gerechtigkeit für das Corona-Verbrechen erfahren.»
Die Töchter reichten in der Folge Anzeige gegen den Corona-Kritiker ein. Einen Strafbefehl, in dem stand, Rimoldi habe die Ehre der Verstorbenen und das Pietätsgefühl der Angehörigen verletzt, akzeptierte er nicht. Wegen des Einspruchs wurde der Fall vor dem Bezirksgericht Frauenfeld behandelt, wie SRF berichtet.
Vor Gericht argumentierte Rimoldi, er habe den Post nicht selbst verfasst und könne deshalb nicht dafür verurteilt werden. Sein Account werde von einem ehrenamtlichen Helfer verwaltet. Den Namen der Person, die den Post verfasst haben soll, verriet Rimoldi aber nicht.
Für den Anwalt der Töchter von Wiesmann ist das eine offensichtliche Schutzbehauptung. Rimoldi schiebe die Schuld jemand anderem zu, ohne diesen zu benennen.
Internet soll kein rechtsfreier Raum werden
Den Töchtern gehe es um die Würde der Mutter. Sie wollten Diffamierung keinen Platz geben. Das Internet solle kein rechtsfreier Raum werden, indem man behaupte, einen Post des eigenen Accounts nicht selbst verfasst zu haben.
Im Schlusswort präsentierte sich Nicolas Rimoldi als Opfer: Linke politische Kreise wollten ihn «mundtot» machen und zerrten ihn deshalb vor Gericht. Das Verfahren bezeichnete er als «Schauprozess».
Erfolg hatte er damit aber nicht: Der Richter sagte, es handle sich um üble Nachrede, «die an Verleumdung kratzt». Und: «Solche Unterstellungen haben in der Öffentlichkeit nichts verloren.»
Deswegen wurde Rimoldi zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken bei einer vierjährigen Probezeit verurteilt. Zudem muss er die Kosten für die Untersuchung und den Prozess in Höhe von 2080 Franken bezahlen. Die beiden Töchter von Wiesmann erhalten von ihm eine Entschädigung von 1670 Franken.












