Bundesgericht bestätigt Urteile im Thurgauer Flowtex-Fall
Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen Entscheide des Thurgauer Obergerichts zum Flowtex-Fall abgewiesen. Damit ist das Strafverfahren abgeschlossen.

Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen Entscheide des Thurgauer Obergerichts zum Flowtex-Fall abgewiesen. Damit ist einer der aufwendigsten Fälle der Thurgauer Justizgeschichte rechtskräftig abgeschlossen.
Ausgangspunkt des Flowtex-Falls war ein Wirtschaftsdelikt, das in Deutschland im Jahr 2000 Schlagzeilen machte. Der Flowtex GmbH waren Betrügereien in Milliardenhöhe mit Bohrsystemen nachgewiesen worden.
Ein Teil der illegalen Gewinne blieb auch nach der Strafuntersuchung verschwunden.
Um diese Vermögenswerte ging es im Verfahren im Kanton Thurgau, das sich zu einem der aufwendigsten Prozesse der Thurgauer Justizgeschichte entwickelt hatte.
Schuldsprüche nicht möglich wegen nicht einziehbarer Vermögenswerte
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Flowtex-Geschäftsführer, seiner Ex-Frau sowie deren Anwalt vor, Luxusgüter, Gelder und Kunstwerke im Wert von 25 Millionen Franken in die Schweiz verschoben und so gewaschen zu haben.
Sowohl 2016 vor dem Bezirksgericht Frauenfeld als auch 2018 vor dem Obergericht erreichte die Anklage Schuldsprüche wegen Geldwäscherei.
Die Wende kam 2019 mit einem Urteil des Bundesgerichts, das feststellte, die ertrogenen Vermögenswerte seien in Deutschland gemäss den damals geltenden Gesetzen nicht einziehbar gewesen.
Geldwäscherei könne aber nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar seien.
Thurgauer Obergericht musste Freisprüche formell bestätigen
Danach ging der Fall zurück ans Thurgauer Obergericht, das die Freisprüche formell bestätigen sowie über die Entschädigungen der Beschuldigten entscheiden musste.
Der ehemalige Flowtex-Geschäftsführer erhielt 158'000 Franken für seine Verteidigung zugesprochen. Seine Ex-Frau, die im Prozess die Hauptangeklagte gewesen war, bekam 980'000 Franken.
Zu den Forderungen des Anwalts fand am 27. Mai 2021 eine öffentliche Verhandlung statt.
Sein Rechtsvertreter machte Entschädigungen und Verteidigungskosten von insgesamt 5,9 Millionen Franken geltend.
Bundesgericht weist weitergezogene Beschwerden ab
Das Obergericht entschied in seinem im Juni 2021 veröffentlichten Urteil, dass der Anwalt unter anderem für die wirtschaftlichen Folgen des Verfahrens mit 956'000 Franken entschädigt werden soll.
Dazu gab es 19'000 Franken als Genugtuung für die Untersuchungshaft sowie für die Persönlichkeitsverletzung.
Einzelne Entscheide des Obergerichts wurden danach von der Ex-Frau sowie vom Anwalt erneut ans Bundesgericht weitergezogen.
Diese Beschwerden seien nun abgewiesen worden, teilte das Obergericht am Mittwoch mit.
Das Strafverfahren im Thurgau ist rechtskräftig erledigt
Konkret bestätigte das Bundesgericht den Schuldspruch gegen die Ex-Frau wegen Urkundenfälschung.
Abgewiesen wurde auch die Beschwerde des Rechtsanwalts, der eine höhere Entschädigung verlangt hatte.
Das Strafverfahren im Thurgau sei damit rechtskräftig erledigt, heisst es in der Mitteilung.