Rafz: Aktuelles zum Coronavirus (COVID-19)
Der Regierungsrat hat die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie an die Bundesmassnahmen angepasst und bis Ende Mai 2021 verlängert.

Neu sind bei Kundgebungen und Unterschriftensammlungen bis zu 100 Personen zulässig, so die Gemeinde Rafz.
Aus epidemiologischer Sicht spielt es keine Rolle, ob Menschenansammlungen an Kundgebungen oder sonstwie entstehen. Vor diesem Hintergrund wird die zulässige Höchstzahl für Kundgebungen und Unterschriftensammlungen auf 100 Personen erhöht. Das Verbot von Prostitution bleibt vorderhand bestehen.
Die angepassten kantonalen Massnahmen gelten ab 19. April bis zum 31. Mai 2021. In Kenntnis der Massnahmen des Bundesrates und der epidemiologischen Lage wird der Regierungsrat auf diesen Zeitpunkt hin über die weitere Geltungsdauer der Verordnung und damit über eine Fortführung der kantonalen Massnahmen befinden.