Personalverwaltung wird effizienter und klarer

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Dielsdorf,

Die Gemeinde Niederhasli bringt das Personalreglement auf den neuesten Stand und schafft ab Juni 2025 einheitliche und klare Regeln für alle Mitarbeitenden.

Niederhasli
Gemeindehaus Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Niederhasli mitteilt, mussten mit dem Zusammenführen der beiden Personaleinheiten Verwaltung und Liegenschaften die Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung revidiert werden. Mit dem Erlass zeitgemässer Personalbestimmungen unterstreicht der Gemeinderat sein strategisches Ziel, sowohl von den Mitarbeitenden als auch auf dem Stellenmarkt, als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden.

Anlässlich der Vereinigung der Primarschulgemeinde mit der politischen Gemeinde im Jahr 2006 wurden drei weitgehend eigenständige Personaleinheiten gebildet. Dabei wurden das Schulpersonal der Schulpflege, das Liegenschaftenpersonal der Liegenschaftenkommission und das Verwaltungspersonal dem Gemeinderat unterstellt.

Schulpersonal bleibt weiterhin eigenständig organisiert

Im Zusammenhang mit der Reorganisation des Bereichs Liegenschaften innerhalb der Abteilung Bau und Umwelt wird die Personaleinheit Liegenschaften mit ihren rund 20 Mitarbeitenden in diejenige der Verwaltung überführt. Bereits im März 2025 hat der Gemeinderat die organisatorischen Regelwerke mit Wirkung ab 1. Juni 2025 vorzeitig angepasst.

Die neue Zuordnung des Liegenschaftenpersonals in den Verantwortungsbereich des Gemeinderats und das Zusammenführen der beiden Personaleinheiten bei der Stabsstelle Personal bewirkt eine Effizienzsteigerung im Bereich der Personaladministration. Das schulische Personal wird mit Ausnahme der Schulverwaltung beziehungsweise der Abteilung Bildung weiterhin eine separate Personaleinheit bilden und direkt der Schulpflege unterstellt bleiben.

Einheitliche Regeln für alle Mitarbeitenden im Fokus

Das Zusammenführen der beiden Personaleinheiten Liegenschaften und Verwaltung bedingt eine Anpassung der kommunalen Personalbestimmungen. Anlehnend an die nach wie vor geltende und im Jahr 2018 von der Gemeindeversammlung festgesetzte Personalverordnung hat der Gemeinderat die in seinem Kompetenzbereich liegenden Ausführungsbestimmungen revidiert.

Dabei hat er das bisherige Arbeitszeitreglement aufgehoben und dessen Inhalte sinngemäss in das Personalreglement überführt. Die Anstellungsbedingungen des Gemeindepersonals werden dabei nicht wesentlich geändert.

Die neuen Bestimmungen zielen einerseits auf einheitliche Regelungen für alle Personalgruppen. Andererseits fokussiert sich das Regelwerk auf Bestimmungen, welche das Anstellungsverhältnis mit der Gemeinde betreffen.

Wesentliche Bestimmungen bleiben gleich

So werden beispielsweise Regelungen von Zuständigkeiten sinngemäss in Organisationserlasse übertragen. Elementare Regelungen zu Arbeitszeiten, Ferienansprüchen, Kündigungsfristen, Lohnsystem oder Urlaubstagen bleiben unverändert. Einzelne Regelungen, wie beispielsweise die Entschädigung für Bereitschaftsdienste oder die Abgeltung von Mehr- und Überzeiten wurden erweitert oder präzisiert.

Andere Bestimmungen wiederum, wie die Höhe von Abfindungen, die Abgeltung von Spesen oder der Umgang bei Krankheiten oder Unfall wurden dem heute geltenden kantonalen Recht angeglichen.

Der Gemeinderat hat das Reglement nach erfolgter Auswertung einer verwaltungsinternen Vernehmlassung festgesetzt. Das revidierte Personalreglement tritt per 1. Juni 2025 in Kraft.

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