Coronavirus

    Coronavirus: Polizei Zürich setzt Richtlinien einheitlich um

    Stadt Dübendorf
    Stadt Dübendorf

    Dübendorf,

    Der Bundesrat hat am Montag die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz erklärt.

    bauma
    Ein Beamter der Kantonspolizei Zürich. - keystone

    Der Sicherheitsdirektor hat zusammen mit dem Kommandanten den folgenden Grundsatz für das Vorgehen der Polizei definiert: Bei der Umsetzung der Handlungsrichtlinien ist stets im Rahmen der Verhältnismässigkeit vorzugehen. Ziel ist es, die Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung mit Augenmass durchzusetzen.

    Der Bundesrat hat kein formelles Versammlungsverbot erlassen. Sinn und Zweck der Anordnungen des Bundesrats sind jedoch unter anderem die Verhinderung von Menschenansammlungen. Das «social distancing» ist zentrale Voraussetzung für die Eindämmung der Epidemie. Deshalb werden in Absprache zwischen den Zürcher Polizeikorps Personenansammlung mit Gruppen von rund 15 Personen nicht toleriert.

    Sollte eine Patrouille eine solche Gruppe antreffen, werden die Versammelten angesprochen und an das nötige «social distancing» erinnert, um gerade besonders gefährdete Personen möglichst zu schützen. Die Gruppe wird aufgefordert, sich freiwillig zu zerstreuen.

    Kanton setzt die Beschlüsse des Bundesrates um

    Demgegenüber gilt das Verbot organisierter Veranstaltungen absolut. Vor einer Verzeigung wird jedoch auch hier das Gespräch gesucht und an die Notwendigkeit von «social distancing» erinnert. Nach einer Abmahnung würde in einem dritten Schritt eine Verzeigung erfolgen.

    Restaurants müssen geschlossen bleiben. Stellt das Restaurant auf einen zulässigen Betrieb um (Take-Away oder Lieferdienst), ist es dafür verantwortlich, dass die Kundinnen und Kunden beim Anstehen in der Schlange den zum Schutz nötigen Abstand einhalten können. Bei Take-Aways ist der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort nicht gestattet. Es darf keine Bestuhlung zur Verfügung stehen.

    Regierungsrat Mario Fehr betont: «Take-Away-Lokale und Lieferdienste sollen weiter die Bevölkerung verpflegen können. Je mehr derartiger Lokale geöffnet bleiben, desto besser funktioniert auch hier das gegenseitige Abstandhalten.»

    Sportreiben bleibt möglich und ist sinnvoll

    Es ist weiterhin erlaubt, sich im Freien aufzuhalten und sinnvoll, Sport zu treiben. Die Durchführung von Sportarten, bei denen das «social distancing» nicht eingehalten werden kann, wird nicht toleriert. Regierungsrat Mario Fehr stellt klar:

    «Die Zürcherinnen und Zürcher sollen weiterhin sportlich aktiv sein. Es ist nach wie vor unbedenklich, einen Waldspaziergang zu unternehmen, eine Joggingrunde zu drehen und Velo zu fahren. Nicht sinnvoll sind dagegen Sportarten, bei denen es zu Körperkontakt kommen kann oder die in grösseren Gruppen ausgeübt werden.»

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