Graubünden will Beihilfe zur Selbsttötung gesetzlich ermöglichen
Der Kanton Graubünden möchte die Beihilfe zur Selbsttötung in Alters- und Pflegeheimen grundsätzlich ermöglichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bündner Regierung will einen neuen Gesetzesartikel erlassen.
- Die Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen soll ermöglicht werden.
- Bis es so weit ist, wird es aber mindestens noch zwei Jahre dauern.
Die Regierung des Kantons Graubünden will einen neuen Gesetzesartikel schaffen. Danach können Bewohnerinnen und Bewohner in allen Alters- und Pflegeheimen Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Bisher wurde dies in den Heimen unterschiedlich gehandhabt.
Der geplante Gesetzesartikel geht auf einen parlamentarischen Auftrag der Juso Graubünden zurück. Grossrat Pascal Pajic forderte, dass Personen in allen Alters- und Pflegeheimen im Kanton die Freiheit erhalten. Sie sollen selbstbestimmt entscheiden, wann sie sterben möchten.
Beihilfe zur Selbsttötung bereits legal
Die Bündner Regierung schrieb am Montag in ihrer Antwort, dass bereits heute verschiedene Heime im Kanton eine Suizidbegleitung zulassen würden. Es sei bis heute keine Beschwerde eingegangen, wonach eine solche Begleitung nicht ausgeführt werden durfte.
In der Schweiz ist es legal, Personen bei der Verwirklichung zur Selbsttötung zu unterstützen. Die sterbewillige Person muss aber urteilsfähig sein und selber handeln können. Die Beihilfe zur Selbsttötung darf nicht aus selbstsüchtigen Gründen erfolgen.
Pflegepersonal nicht verpflichtet zu helfen
Die Regierung hielt fest, dass durch das neue Gesetz das Pflegepersonal nicht dazu verpflichtet würde, bei einem Suizid zu helfen.
Anders als beim Auftrag Pajic, möchte die Regierung den Gesetzestext noch offen lassen. Der neue Gesetzesartikel soll im Rahmen einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes im Grossen Rat behandelt werden. Bis er das Gesetz über die Beihilfe zur Selbsttötung aber in Kraft treten könnte, dauert es noch mindestens zwei Jahre.