Baselbieter Sterbehelferin Preisig in zweiter Instanz vor Gericht
Die Sterbehelferin Preisig steht wieder vor Gericht. Sie wurde erstinstanzlich verurteilt, weil sie einer psychisch kranken Rentnerin Sterbehilfe gab.

Das Wichtigste in Kürze
- Erika Preisig steht heute vor Gericht.
- Sie gab einer psychisch kranken Frau Sterbehilfe.
- Erstinstanzlich war sie zu einer bedingten Haftstrafe und einer Busse verurteilt worden.
Am Freitag beginnt vor dem Baselbieter Kantonsgericht in Liestal der Berufungsprozess im Fall der Sterbehelferin Erika Preisig. Die Ärztin war in erster Instanz wegen Medikamentenabgabe an eine psychisch kranke Frau schuldig gesprochen worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verurteilte zogen das Urteil weiter.
Der Fall geht auf einen von Preisig begleiteten Freitod einer damals 68-jährigen psychisch kranken und suizidalen Frau zurück. Strafrechtlich strittiger Punkt dabei war, dass die Ärztin und Präsidentin der Sterbehilfeorganisation Eternal Spirit in Aktion trat, ohne dass sie ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten zur Urteilsfähigkeit der Patientin eingeholt hatte.
Erstinstanz: Bedingte Haftstrafe und Busse
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hatte unter anderem fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung in mittelbarer Täterschaft gefordert. Das Baselbieter Strafgericht sprach Preisig im Juli 2019 in diesem Hauptanklagepunkt frei.
Das Gericht verurteilte sie erstinstanzlich aber wegen Verstössen gegen das Heilmittelgesetz zu 15 Monaten bedingtem Freiheitsentzug und 20'000 Franken Busse. Sie habe das Sterbemittel bereitgestellt, ohne das dazu notwendige fachärztliche Gutachten eingeholt zu haben. Preisig habe damit die Ärztegrundregel missachtet, sich an die Grenzen der eigenen Kompetenzen zu halten, so das Strafgericht.
Wegweisender Fall für Sterbehilfe
Preisig hatte die Sterbebegleitung von psychisch kranken Menschen in Zeitungsinterviews nach dem erstinstanzlichen Prozess als grundsätzlich problematisch bezeichnet. Psychiater hätten Mühe, einen Todeswunsch als rationale Entscheidung zu akzeptieren. Dies gab sie im Juli 2019 in einem schriftlich geführten Interview mit den Tamedia-Zeitungen zu Protokoll. Für diese scheine ein Todeswunsch immer Zeichen einer Depression zu sein.
Der Fall hat für die Sterbehilfe in der Schweiz einen wegweisenden Charakter. Es geht nicht zuletzt um die Klärung der gesetzlich nicht geregelten Frage, bei welchen Diagnosen ein psychiatrisches Fachgutachten notwendig ist. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesgericht in diesem Fall das letzte Wort haben wird.