Chur vergibt finanziellen Werkbeitrag für Kulturschaffende

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Wie die Stadt Chur bekannt gibt, können sich professionelle Kulturschaffende bis zum 18. März 2024 für einen Werkbeitrag in Höhe von 10'000 Franken bewerben.

Stadtverwaltung Chur.
Stadtverwaltung Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Stadt Chur schreibt jährlich einen Werkbeitrag für Kulturschaffende aus.

Der mit 10'000 Franken dotierte Beitrag wird, je nach Anzahl und Qualität der Eingaben, einer einzelnen Person oder auch mehreren Projekten zugesprochen.

Ziel des städtischen Werkbeitrags ist die finanzielle Unterstützung von Kulturschaffenden, die an der inhaltlichen Entwicklung von kulturellen Projekten oder Werken arbeiten.

Benötigte Unterlagen und Bewerbungsfrist

Bewerben können sich professionelle Kulturschaffende, die einen Bezug zur Stadt Chur vorweisen, sei es durch Wohnsitz, Bürgerrecht oder durch einen mehrjährigen Aufenthalt in der der Stadt.

Das Dossier mit Motivationsschreiben, Lebenslauf/Kurzbiografie, Werkdokumentation und Projektbeschrieb ist bis am 18. März 2024 an die Kulturfachstelle der Stadt Chur oder per E-Mail einzureichen.

Die städtische Kulturkommission wird abschliessend über die Vergabe des Werkbeitrags entscheiden und den Entscheid im April 2024 bekannt geben.

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