Der Bündner Bauernverband bringt sich angesichts der wieder diskutierten Revision des Bundesgesetzes über die Jagd mit einer Wolfscharta in Position. In Graubünden will der Verband nur noch zwei Wolfsrudel tolerieren, anstatt der sechs bis sieben, die aktuell im Kanton leben.
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Die Wolfsrisse haben in den letzten Jahren in der Schweiz zugenommen. (Archivbild) - Keystone
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Zudem wird gefordert, dass sich diese zwei Rudel «unauffällig» verhalten, wie der am Donnerstag publizierten «Charta zur Grossraubtierproblematik» zu entnehmen ist.

Mit zwei Rudeln erfülle das Bündnerland die internationale Verpflichtung zur Erhaltung dieser Art, ist der Bauernverband überzeugt. Hochgerechnet auf ganz Europa entspreche das einem Bestand von etwa 30'000 Individuen, was «längstens ausreichend» sei.

Weiter fordert der Verband Nulltoleranz. «Angriffe auf Haus- und Nutztiere sowie Annäherungen an Siedlungen, Einzelhöfe und selbstverständlich Menschen werden nicht toleriert», heisst es in der Charta. Wo Herdenschutz unverzichtbar sei, soll er mit Naturschutzgeldern bezahlt werden.

Und schliesslich soll die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement, und damit insbesondere für den Abschuss von Wölfen, ganz beim Kanton liegen. Zur Zeit müssen die meisten Abschüsse vom Bundesamt für Umwelt bewilligt werden.

Ziel sei es, dass die Landwirtschaft wieder sorgenfrei ihr Vieh weiden könne, schrieb der Bauernverband in einer Mitteilung zur Charta. Und das Alppersonal solle «wieder mit grosser Vorfreude dem Alpsommer» entgegenfiebern können. Darüber seien sich der Vorstand und die Fachkommission Grossraubtiere des Bündner Verbands einig.

Der Bauernverband publizierte die Charta, weil Bundesbern nach der Ablehnung einer Revision des Jagdgesetzes an der Urne im Jahr 2020 nun einen zweiten Anlauf nimmt. Im Januar hat sich nach der Ständeratskommission auch die Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) für eine rasche Änderung des Jagdgesetzes ausgesprochen. Dazu lancierten die Kommissionen eine parlamentarische Initiative.

«Bei der Vielzahl an diametral auseinandergehenden Interessen, die bereits zum Start der Diskussionen spürbar sind, wird die Gesetzesrevision jedoch viele Hürden bis ins Ziel nehmen müssen», ist der Verband überzeugt.

Zweiter Grund für die Publikation der Charta zum jetzigen Zeitpunkt sind die Bündner Grossratswahlen am 15. Mai. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen die Wolfscharta unterzeichnen können und sich «zur Bündner Landbevölkerung und Landwirtschaft» bekennen«. Deren Namen will der Bauernverband vor den Wahlen »wohlwollend und angemessen« publizieren.

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