Die Bündner Regierung möchte betreuende und pflegende Angehörige besser unterstützen und hat dazu das Gesundheitsamt beauftragt, erste Massnahmen einzuleiten.
Blick auf die Stadt Chur. - Kanton Graubünden
Blick auf die Stadt Chur. - Kanton Graubünden - Nau.ch / Simone Imhof
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Bereits im November 2022 verabschiedete die Exekutive die gesetzliche Grundlage für die Gewährung des Pflegegeldes ab Januar 2025.

Geplant sind drei Schwerpunkte, wie die Standeskanzlei Graubünden am Donnerstag, 2. Februar 2023, mitteilte.

Der erste Kernpunkt zielt darauf ab, die Bevölkerung für die Bedeutung der pflegenden Angehörigen in der Gesellschaft zu sensibilisieren.

Der zweite Punkt betrifft die Stärkung der Gesundheitskompetenzen für pflegende Angehörige.

Kantonale Bestimmungen sollen Entschädigung regeln

In diesem Zusammenhang werden kantonale Bestimmungen geschaffen, die die Entschädigung von Betreuungs- und Pflegeleistungen regeln.

Der dritte Aspekt umfasst Massnahmen zur Verbesserung der Information und Sensibilisierung der Arbeitgeber.

Das Betreuungsgeld dient dazu, dass ältere oder pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause leben können.

Auf diese Weise kann die Einweisung in ein Pflegeheim oder Krankenhaus vermieden oder zumindest hinausgezögert werden.

Pflegegeld für rund 300 Personen

Im vergangenen November 2022 hatte die Bündner Regierung mitgeteilt, dass sie ab Januar 2025 rund 300 Personen das Pflegegeld auszahlen will.

Ähnlich wie in den Kantonen Wallis, Waadt und Glarus sollte der Beitrag rund 500 Franken pro Monat betragen. Für die Zeit ab 2025 sind 2,4 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen.

Voraussichtlich im Juni 2023 debattiert der Grosse Rat über das Projekt «Begleitende Unterstützung für pflegende Angehörige».

Anschliessend muss das Stimmvolk noch seine Zustimmung geben.

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